Ein 29-Jähriger ist seit Samstag nicht nur seinen Führerschein los, sondern auch sein Auto – zumindest vorläufig. Er war gegen 19.50 Uhr auf der A12 Inntalautobahn bei Schönwies in Richtung Innsbruck unterwegs. Dabei wurde der Österreicher von der Polizei mit einer extrem überhöhten Geschwindigkeit von 179 km/h geblitzt, also 79 km/h über den erlaubten 100 Stundenkilometern. Zudem war er laut Land Tirol alkoholisiert.<h3> Erste Auto-Beschlagnahmung in Tirol</h3>Im Zuge der seit Freitag geltenden Novelle der Straßenverkehrsordnung kann die Polizei ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 70 km/h außerhalb des Ortsgebietes das Fahrzeug an Ort und Stelle beschlagnahmen – und das hat sie auch getan. Es ist damit der erste Fall in Tirol, bei dem einem Raser das Auto abgenommen wird, heißt es von der Landespolizeidirektion Tirol.<BR /><BR />Wie geht es nun weiter für den Raser? Sein Führerschein wurde ohnehin sofort von der Polizei abgenommen. Nach der vorläufigen Fahrzeugabnahme erstattet sie nun Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft Imst. Diese entscheidet dann erstens über die Höhe der Geldstrafe, und zweitens über die weitere Beschlagnahmung seines Autos.<h3> Das neue Raser-Gesetz</h3>Mit der 34. Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) kann nunmehr das Auto von extremen Rasern an Ort und Stelle beschlagnahmt und in weiterer Folge auch versteigert werden. Das vom Verkehrs- und Klimaschutzministerium auf den Weg gebrachte Maßnahmenpaket richtet sich gegen schwere Vergehen und Geschwindigkeitsübertretungen von mehr als 60 km/h innerorts und 70 km/h außerhalb des Ortsgebiets.<h3> „Wichtig und richtig“, sagt Verkehrsministerin</h3>Wenn Einzelpersonen „völlig unbelehrbar immer wieder mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs sind“, kann nach der Beschlagnahme am Ende des Verfahrens die dauerhafte Abnahme und Versteigerung des Fahrzeugs erfolgen. Im Extremfall kann das auch schon beim ersten Mal passieren.<BR />