Am Freitag fand zu diesem Fall die Hauptverhandlung am Bozner Landesgericht statt. Urteil ist noch keines gefällt worden.Wer in Italien die Kennzeichen der Polizei nachmacht, wie etwa das Blaulicht, und damit herumfährt, kann dafür vor Gericht landen: Laut Artikel 497-ter des Strafgesetzbuches stehen darauf ein bis 4 Jahre Haft. Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".