Weil er zur falschen Zeit am falschen Ort war, hat ein 35-Jähriger die Sehkraft auf einem Auge eingebüßt. Die Anklage lautet auf Körperverletzung. <BR /><BR />Der Beschuldigte ist einer von 3 Männern, die im Jahr 2018 in einem Bozner Gastlokal in eine hitzige Auseinandersetzung verwickelt waren. An einem anderen Tisch saß der unbeteiligte 35-Jährige. Plötzlich soll der Beschuldigte ausgeholt und ihm einen Fausthieb direkt auf sein linkes Auge versetzt haben. <BR /><BR />Der Schlag war heftig. Im Spital wurde bei dem 35-Jährigen ein traumatisch bedingter Netzhautriss festgestellt, der allen Bemühungen der Ärzte zum Trotz zur Ablösung der Netzhaut führte: Der Mann verlor am betroffenen Auge seine Sehkraft. <h3> Erschwerender Umstand</h3> Ein entsprechendes ärztliches Zeugnis legte der 35-Jährige, der sich mit Rechtsanwalt Nicola Nettis als Nebenkläger ins Hauptverfahren vor Richter Ivan Perathoner eingelassen hat, gestern vor. Die Anklage auf Körperverletzung gegen den mutmaßlichen Täter wurde um den erschwerenden Umstand erweitert, dass der Schlag eine dauerhafte Schwächung eines Sinnes des Opfers zur Folge hatte. <BR /><BR />Dafür drohen dem Angeklagten bis zu 7 Jahre Haft. Die 2 anderen Männer, die an dem Streit beteiligt gewesen sein sollen, müssen sich wegen Widerstand verantworten. <BR /><BR />Dass der 35-Jährige auch in einer Zivilklage Schadenersatzforderungen geltend machen dürfte, ist wahrscheinlich.<BR />