Ab 1. Jänner müssen Hundebesitzer mit Wohnsitz in Südtirol das genetische Profil ihres Hundes registrieren lassen. Die Kosten dafür müssen die Halter selbst tragen: 65 Euro werden fällig <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/ab-1-jaenner-65-euro-fuer-huendchens-genprofil" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a>. Freiberufliche Tierärzte sind für die Probenentnahme freilich nicht an diese Summe gebunden. Unter Umständen kann also auch mehr fällig werden.<BR /><BR />Besitzer von Hunden, die bereits mit Chip versehen und registriert sind, haben noch 2 Jahre Zeit für die Registrierung der DNA: bis spätestens 31. Dezember 2023. Für Hunde und Welpen, die neu in das Melderegister eingetragen werden, gilt die Pflicht zur Erstellung eines genetischen Profils hingegen bereits ab dem 1. Jänner 2022. <BR /><BR />Der Landestierärztliche Dienst spezifiziert, dass die Verpflichtung zur Erstellung des genetischen Profils vorerst nur die Eigentümer oder Halter von Hunden mit Wohnsitz oder Domizil in Südtirol betrifft.<BR /><BR />Sanktionen drohen: bei nichterfolgter Registrierung und später, wenn Hundekot auf öffentlichen Wegen und Plätzen auf den Verursacher zurückverfolgt wird. Noch sind einige Spezifizierungen zur praktischen Umsetzung der Regelung offen. Es brauche noch einige Zeit, um die genauen Abläufe zu klären, heißt es vonseiten des Tierärztlichen Dienstes.<BR /><BR />Der Bürgermeister von Bozen, Renzo Caramaschi, freut sich jedenfalls darüber, dass nun in dieser Frage etwas weitergehe: „Es ist gut, dass unsere Umweltwachen die Verursacher von Hundekot künftig ermitteln können.“ Zwar werde es bestimmt noch einige Zeit dauern, alle zu erfassen, doch die Richtung stimme.