Für Fahrten nach Österreich, Deutschland und in die Schweiz gelten trotz Grünem Pass der EU noch besondere Regeln. <BR /><BR /><BR />Der am 1. Juli gestartete EU-Pass soll eine einheitliche Regelung für ganz Europa sein. Doch so wirklich einheitlich ist diese noch nicht. „Nach wie vor legen die einzelnen Staaten fest, unter welchen Bedingungen man einreisen kann – und diese sind durchwegs unterschiedlich“, sagt Zivilschutz-Experte Markus Rauch. <BR /><BR />Die famosen 3 G (getestet, geimpft, genesen) werden vor allem beim Impfen unterschiedlich ausgelegt. Auf jeden Fall auf der sicheren Seite ist, wer bereits seit 14 Tagen zum zweiten Mal geimpft ist, oder sich den Piks mit Johnson & Johnson verpassen ließ, mit dem es nur eine Impfung braucht.<BR /><BR /><b>Der Haken liegt bei der Rückreise</b><BR /><BR />Denn: „<Fett>Österreich</Fett> vergibt den Grünen EU-Pass zwar auch nach der ersten Impfung, aber nicht nach 14 Tagen wie in Italien, sondern nach 21“, weiß Rauch. Kurz nach Innsbruck zum Shoppen kann also nur, wer die Erstimpfung vor 3 Wochen erhalten hat. Alle anderen brauchen einen Antigen- oder PCR-Test, der höchstens 72 Stunden alt sein darf. In Österreich ist alles geöffnet. In Geschäften, Museen und im Nahverkehr gilt (chirurgische) Maskenpflicht.<BR /><BR />Der Haken liegt aber in der Rückkehr nach Italien. „Nach wie vor verlangt Italien bei der Einreise einen fertigen Impfzyklus mit 2 Impfungen bzw. einer mit Johnson, die vor 14 Tagen erfolgten“, so Rauch. Wer also – wie mancher Südtiroler mit EU-Pass – erst einmal geimpft ist, muss bei der Heimfahrt einen negativen Test vorlegen. <BR /><BR />Damit nicht genug: Wie die Handelskammer Bozen hinweist, muss grundsätzlich bei der Einreise nach Italien das digitale Anmeldeformular (dPLF) ausgefüllt werden. „Das Gesundheitsministerium sowie das Außenministerium haben vor wenigen Tagen die Infos diesbezüglich auf ihren Websites aktualisiert“, erklärt Michael Andergassen von der Handelskammer. Prinzipiell gelte das auch für den Tagesausflug zum Beispiel nach Innsbruck oder Lienz. Eine Ausnahme gibt es nur für den „kleinen Grenzverkehr“: Maximal 60 Kilometer im Umkreis vom Wohnort darf man für 48 Stunden ins grenznahe Ausland, ohne bei Rückkehr das dPLF ausfüllen zu müssen. <BR /><BR /><b>Keine Auflagen in Deutschland</b><BR /><BR />Auch Deutschland empfängt Reisende inzwischen ohne Hürden an den Grenzen. „Wer mit Auto oder Zug von Italien nach <Fett>Deutschland</Fett> einreist, unterliegt derzeit überhaupt keinen Auflagen, weil Italien nicht als Risikoland gilt“, sagt Markus Rauch. Bei der Einreise mit dem Flugzeug sind Impfzertifikat oder negativer Test vorzulegen. Wer sich in den letzten 10 Tagen in einem Risikoland aufgehalten hat, unterliegt einer digitalen Einreisemeldung. Es gilt Maskenpflicht (FFP2) in Läden und Öffis. Im Freien ist Maske zu tragen, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.<BR /><BR />Auch für die Auto- oder Zugfahrt <Fett>Schweiz</Fett> gelten derzeit keine Auflagen. Wer mit dem Flugzeug einreist, muss hingegen ein Online-Formular ausfüllen und einen Nachweis für Impfung, Genesung oder negativen Test mit dabei haben. In der Schweiz gilt Maskenpflicht in allen geschlossenen Räumen, im Freien ist sie aufgehoben.<BR /><BR /><BR /><BR />