Der verletzte Bauer konnte für längere Zeit nicht arbeiten und hat sich daher als Nebenkläger in das Verfahren eingelassen.<BR /><BR /><BR /><BR /> Eine Beinverletzung, die sich ein Landwirt im Zuge von Heuarbeiten zugezogen hat, hat ein gerichtliches Nachspiel. Die Staatsanwaltschaft hat für einen anderen Bauern eine Haftstrafe von einem Jahr beantragt: Ihm wird vorgeworfen, einen Minderjährigen dazu bestimmt zu haben, seinem Nachbarn eine Körperverletzung zuzufügen. <BR /><BR />Eine Meinungsverschiedenheit um eine Grundstücksgrenze soll dem Vorfall, zu dem es im Sommer vor 6 Jahren in einer Südtiroler Ortschaft gekommen war, zugrunde liegen. <BR /><BR />Beide Landwirte waren mit Heuarbeiten beschäftigt. Da soll der Angeklagte einen minderjährigen Verwandten plötzlich „angestiftet“ haben, mit einer Mähmaschine mit Heuschieber auf einen Heuhaufen zuzufahren, an dem gerade der andere Bauer arbeitete. Laut Anklage wurde dieser erfasst, verlor das Gleichgewicht und stürzte vor der Maschine zu Boden. <h3> Mehr als 40 Tage Heilungsdauer</h3>Dabei zog er sich eine Beinverletzung zu, für die die behandelnden Ärzte eine Heilungsdauer von über 40 Tagen veranschlagten – was eine Ermittlung der Staatsanwaltschaft wegen Körperverletzung von Amts wegen nach sich zog. Erschwerend kommt hinzu, dass eine minderjährige und damit strafunmündige Person zur Begehung der strafbaren Handlung bestimmt worden sei, heißt es im Anklagesatz.<BR /><BR /> Der verletzte Bauer konnte bis zur Genesung seinen üblichen Tätigkeiten nicht nachgehen, er hat sich in der Folge als Nebenkläger eingelassen. Im Zuge des Verfahrens wurden etliche Zeugen angehört, gestern forderte der Staatsanwalt für den Angeklagten eine Haftstrafe von einem Jahr. Am kommenden Donnerstag wird Einzelrichter Stefan Tappeiner das Urteil fällen. <BR />