Für diese Reform ist die italienische Regierung verantwortlich. Ziel der Neuregelung durch das Ministerium ist eine Vereinheitlichung der Bewertung bei der Abschlussprüfung. Die BerechnungDie Zulassungsnote hat einen auf gesamtstaatlicher Ebene festgelegten Berechnungsmodus. „Zuerst wird der Mittelwert aus den Noten der Pflichtquote, die der Schule vorbehalten ist, errechnet“, erklärt Albrecht Matzneller, Direktor des Amtes für Verwaltung des Lehrpersonals des deutschen Schulamtes, auf Nachfrage von STOL. Dabei handelt es sich um die sogenannten ‚Wahlpflichtfächer‘, also um verschiedene Fächer und fächerübergreifende Tätigkeiten, die von den Schulen angeboten werden. Berechnet werden hier die Noten des ersten und zweiten Semesters der dritten Klasse.„Dieser Mittelwert wird dann zu den gesamten Endnoten, die man im zweiten Semester der dritten Klasse in den Fächern des Kernbereiches, außer Religion, und dem Verhalten bekommen hat, als eine Note hinzugerechnet.“ Aus den Endnoten, der Verhaltensnote und dem Mittelwert der Bewertungen der Wahlpflichtfächer werde dann erneut der Durchschnitt errechnet, wodurch sich die Zulassungsnote ergebe.Die Berechnung ist hier aber nicht zu Ende. Es muss noch ab- oder aufgerundet werden. Hier komme nun auch die Schullaufbahn ins Spiel, so Matzneller. Die Zahl, die sich aus obiger Berechnung ergibt, kann Kommastellen enthalten. Der Durchschnittswert wird ab der Kommastelle fünf auf die nächste ganze Zahl aufgerundet. Liegt die Kommazahl darunter, rundet der Klassenrat den Durchschnittswert auf oder ab. „Der Klassenrat kann sich das Curriculum des Schülers ansehen um zu bestimmen, ob die Note auf- oder abgerundet wird“, erläutert Matzneller weiter.Berücksichtigt werden dabei die Bewertungen des ersten Semesters der dritten Klasse, die Schlussbewertung des ersten und zweiten Mittelschuljahres, die Lernentwicklung und erreichte Kompetenzen, die Mitarbeit und der Einsatzes im Unterricht sowie in der SchulgemeinschaftBei der Berechnung der Gesamtbewertung der Abschlussprüfung werden heuer also erstmals sieben Noten beachtet: Die Zulassungsnote sowie die Prüfungsergebnisse der schriftlichen (Deutsch, Italienisch, Mathematik, Englisch und der gesamtstaatlich einheitlichen Prüfung) und mündlichen Prüfungen. Der Durchschnitt aus diesen sieben Noten ergibt die Endnote. „Die Prüfungskommission wird nun nicht mehr nur aufgrund der Prüfung zu einer Bewertung kommen. Die Endnote ist nichts anderes als ein Mittelwert der einzelnen Prüfungsergebnisse und der Zulassungsnote“, begründet Matzneller den Sinn dieser zusätzlichen Note. Schriftliche Prüfung am 17. JuniZum Einsatz kommt die „Zulassungsnote“ in diesem Sommer. „Man hat aber bereits im letzten Schuljahr die Zulassung zur Mittelschulprüfung und auch zur Matura verschärft“, meint Arthur Pernstich, Schulamtsleiter-Stellvertreter, gegenüber STOL. Um zur Prüfung antreten zu können, müssen die Schüler einen Schulbesuch von mindestens 75 Prozent der Unterrichtszeit und positive Bewertungen in allen Fächern einschließlich Betragen (Religion ausgenommen) nachweisen. „Letzteres hatte im letzten Jahr den Effekt, dass in der deutschen Schule in Südtirol 2,5 Prozent nicht zur Mittelschulprüfung zugelassen wurden, in der italienischen Schule acht Prozent“, so Pernstich. Vor der Neuerung seien es viel weniger Schüler gewesen, die nicht antreten konnten. Bei der Festlegung des Prüfungstermins haben die autonomen Schulen einen Spielraum. Fest steht allerdings der Termin für die gesamtstaatliche schriftliche Vergleichsprüfung in Mathematik und Sprache, die staatsweit am 17. Juni durchgeführt wird. Barbara Raich/lpa