Damit werden außerdem die Antikrisenmaßnahmen verlängert. Für die Umsetzung der Maßnahmen werden von der Region rund vier Millionen Euro bereitgestellt. Da das ASPI angehoben wird, sind die bisherigen regionalen Maßnahmen für die ersten acht Monate nicht mehr notwendig. Auch wird die Dauer der Arbeitslosigkeit verlängert, allerdings zur Gänze erst ab 1. Jänner 2016: zwölf Monate für die unter 55-Jährigen und 18 Monate für diejenigen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben. Im Jahr 2013 wird die Arbeitslosenunterstützung nur für acht bzw. zwölf Monate vorgesehen, 2014 und 2015 wird sie schrittweise angehoben. Der von Stocker vorgelegte Gesetzentwurf sieht nun vor, dass bis 2016 die Arbeitslosenunterstützung für zusätzliche vier Monate in der Höhe von 850 Euro gewährt werden soll. Die detaillierte Regelung der Maßnahme wird den Provinzen übertragen, um eine größere Flexibilität und die bestmögliche Anpassung an die Bedürfnisse des lokalen Arbeitsmarktes zu gewährleisten.Außerdem werden angesichts der weiter andauernden Wirtschaftskrise die regionalen Antikrisenmaßnahmen zugunsten der Arbeitnehmer, die aufgrund der Wirtschaftskrise ihre Arbeit verlieren oder von dieser suspendiert werden, weitergeführt. Die Verlängerung der Antikrisenmaßnahmen soll bis zum 31. Dezember 2015 gelten.