<P><p class=" text-left">Der Gesetzestext war jedoch ziemlich allgemein formuliert, und es herrschten einige Zweifel in Bezug auf den Möbelbonus. Nun hat die Agentur der Einnahmen Abhilfe geschafft, und genaueres über die Voraussetzungen für diesen Bonus und dessen Anwendung verlautbaren lassen. </p><p class=" text-left"><b>So funktioniert der Möbelbonus</b></p><p class=" text-left">Anspruch auf einen Steuerbonus von maximal 8.000 Euro bei Ankauf von Möbeln im Wert von 16.000 Euro für die Hauptwohnung haben junge Paare (verheiratet oder seit 3 Jahren zusammenlebend, einer der Partner muss unter 35 sein), die im Jahr 2015 oder 2016 eine Hauptwohnung erworben haben. Der Steuerbonus erfolgt durch Abzug von der Einkommenssteuer in gleichen Raten über einen Zeitraum von 10 Jahren. </p><p class=" text-left">Im Informationsblatt „Steuerbonus auf Möbelkauf für junge Paare“ hat die Verbraucherzentrale Südtirol (VZS) alle Details in Bezug auf Berechtigte, Fristen, Höchstbeträge, Kumulierbarkeit mit anderen Boni, usw. zusammengefasst. Das Infoblatt ist auf <a href="http://www.verbraucherzentrale.it/">www.verbraucherzentrale.it</a> sowie in allen Geschäftsstellen der VZS erhältlich.</p><p class=" text-left">stol</p></P>