Kevin Montolli wird vorgeworfen, im September 2012 die Prostituierte Svetla Fileva am Bozner Boden erstochen zu haben.Ein Gutachter der Anklage hatte bereits im Dezember 2013 erklärt, Montolli sei zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig gewesen.Ein Experte der Verteidigung hatte hingegen erklärt, dies sei nur zum Teil so gewesen.Der daraufhin vom Gericht beauftragte Supergutachter Guido Buffoli erklärte nun, Montolli sei zum Zeitpunkt der Tat voll zurechnungsfähig gewesen.Zudem bestehe die Gefahr, dass Montolli die Tat wiederholen könne, weshalb er zu einer psychologischen Behandlung rate, so der Supergutachter.Der Prozess soll demnächst abgeschlossen werden.stol