Angesichts der beiden erschwerenden Umstände, die die Staatsanwaltschaft ins Feld führt, droht Mecja eine lebenslange Haftstrafe. <BR /><BR />Der Prozesskalender, den der Vorsitzende des Schwurgerichtes, Richter Stefan Tappeiner, mit Anklage, Verteidigung und dem Vertreter der geschädigten Parteien abgesteckt hat, ist so eng getaktet, dass das Urteil bereits am 23. Februar fallen könnte. <h3> Kein psychiatrisches Gutachten</h3>Insgesamt 36 Zeugen der Anklage sollen in dem Verfahren angehört werden, darunter Beamte der Gerichtspolizei, Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen und Verwandte des Opfers und des Angeklagten, der Rechtsmediziner Dr. Dario Raniero, ein weiterer Rechtsmediziner sowie ein Informatik-Gutachter, der zur Auswertung der Handydaten von Avni Mecja aussagen wird. Für die Verteidigung treten 21 Personen in den Zeugenstand. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in diesem Fall nicht erstellt. <BR /><BR />Avni Mecja, der in Verona in U-Haft sitzt, wird vorgeworfen, seine Freundin Alexandra Mocanu am 22. Oktober 2022 in der Wohnung in der Trieststraße in Bozen, wo sie zusammen lebten, getötet zu haben. Laut Anklage habe Mecja die 35-Jährige, während sie auf der rechten Seite des Bettes lag, plötzlich 2 Mal mit einem ein Kilo schweren und 27 Zentimeter langen Maurerhammer auf den Kopf geschlagen, wodurch er ihr einen Schädelbruch verursacht habe. Als die Frau aufkeuchte, habe er sie noch 2 Mal auf den Rücken geschlagen, ihr dann einen Draht um den Hals geschlungen und ihr Nylonsäcke über den Kopf gestülpt. <h3> Mocanu hatte Mecja bereits angezeigt</h3>Wie berichtet, galt Mecja sofort als dringend tatverdächtig. Er war aber vorerst unauffindbar, da er geflohen und in seine Heimat Albanien gereist war. Auf Anraten seines Verteidigers Massimo Dal Ben kehrte Mecja aber bereits 2 Tage später zurück, stellte sich den Behörden und gestand die Tat, woraufhin er verhaftet wurde. <BR /><BR />In der Folge wurde bekannt, dass Mocanu ihren Partner bereits, als sie noch in Verona wohnten, angezeigt hatte. Im Raum standen die Vorwürfe der Misshandlungen, der sexuellen Gewalt, des Stalking, der Nötigung und der Sachbeschädigung. Mocanu zog dann zwar ihre Anzeige zurück, der Straftatbestand des Stalking wurde aber – zusammen mit dem Vorwurf der sexuellen Gewalt – von Amts wegen weiter verfolgt. Mecja wurde – inzwischen rechtskräftig – zu 4 Jahren Haft verurteilt. Und nun kommen die erschwerenden Umstände ins Spiel, die ihm die Bozner Staatsanwaltschaft in Zusammenhang mit dem Mord an Alexandra Mocanu zur Last legt.<BR /><BR />Wenn es sich bei einem Mordopfer um dieselbe Person handelt, die der Täter im Vorfeld gestalkt hat, gilt dies als Erschwernisgrund, für den lebenslange Haft droht. Auch, wenn Täter und Opfer zusammenlebten, droht Lebenslang. Die Hinterbliebenen von Alexandra Mocanu – ihr Ex-Mann und ihr Kind – werden sich übermorgen Rechtsanwalt Gianmarco Tosetto als Nebenkläger in das Schwurgerichtsverfahren einlassen. Der Prozesskalender ist so eng getaktet, dass das Urteil bereits am 23. Februar fallen könnte. Insgesamt 36 Zeugen der Anklage sollen angehört werden, darunter Beamte der Gerichtspolizei, Nachbarn, Freunde, Arbeitskollegen und Verwandte des Opfers und des Angeklagten, der Rechtsmediziner Dr. Dario Raniero, ein weiterer Rechtsmediziner sowie ein Informatik-Gutachter, der zur Auswertung der Handydaten von Avni Mecja aussagen wird. Für die Verteidigung treten 21 Personen in den Zeugenstand. Ein psychiatrisches Gutachten wurde in diesem Fall nicht erstellt. <BR /><BR />Detail am Rande: Die Laienrichter eines Schwurgerichtes werden jeweils für einen 3-Monats-Zeitraum ernannt. Somit werden dieselben Geschworenen, die über Mecja befinden, auch über Alexander Gruber urteilen, der sich ab 26. Jänner wegen Körperverletzung mit Todesfolge an Sigrid Gröber (39) verantworten muss.