Das Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner, Beisitzerin und Urteilsverfasserin Richterin Giula Rossi) hatte Cim für schuldig befunden, Celine Frei Matzohl am 12. August 2024 in seiner Wohnung in Schlanders mit neun Messerstichen getötet zu haben. Doch der „kriminelle Plan“ sei bereits um den 20. bis 22. Juli gereift – nachdem Cim klar geworden sei, dass seine Freundin die Anzeige, die sie gegen ihn wegen Schlägen und Bedrohung erstattet hatte, nicht zurückziehen und ihn nicht mehr wie vorher an ihrem Leben teilhaben lassen wollte. <BR /><BR />„Von diesem Moment an begann er, konkret und beharrlich nach einer Waffe zu suchen und seine Vorgehensweise zu organisieren, indem er die Messer in dem Schrank neben dem Sofa versteckte, wo – wie er wusste – Celine Frei Matzohl Platz nehmen würde“, rekonstruiert das Gericht. Seine Wohnung habe Cim schon im Vorfeld leergeräumt, weil er gewusst habe, dass er nicht zurückkehren würde. <h3> Cim habe in Eifersuchts- und Verfolgungswahn gehandelt </h3>Die These der Verteidigung, wonach Cim in einem Eifersuchts- und Verfolgungswahn gehandelt habe, überzeuge nicht. Tests im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung hätten ergeben, dass Cim eine „starre Persönlichkeit mit Abhängigkeitsmerkmalen, Unreife, Egozentrismus sowie obsessiven Abwehrmechanismen“ habe. Auf seine Zurechnungsfähigkeit habe sich dies aber nicht ausgewirkt. Die allgemein mildernden Umstände habe der 28-Jährige sich nicht verdient, unterstreicht das Schwurgericht. Omer Cim habe sich vom Tatort entfernt, ohne die Rettung zu rufen, bei seiner Flucht riskiert, einen Carabiniere zu überfahren, und die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.<BR /><BR /> Auch sein Prozessverhalten sei nicht kooperativ gewesen. Sein einziger Beitrag sei gewesen, auf die Verlesung der Abhörungen eines Gesprächs zwischen seiner Schwester und ihm im Gefängnis aggressiv zu reagieren und damit „das Offensichtliche leugnen“ zu wollen – ein „arrogantes und keine Kritik akzeptierendes“ Verhalten. Die Abhörungen selbst hätten „seine absolute Reuelosigkeit und das völlige Fehlen jeglicher Form von Verantwortungsübernahme gezeigt“. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig. Omer Cim, der in vorbeugender Verwahrungshaft sitzt, kann dagegen Berufung einlegen.