Gestern hat das Berufungsschwurgericht in Trient den Schuldspruch aus erster Instanz für den 38-Jährigen bestätigt. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1250766_image" /></div> <h3> Sachverständige erneut angehört </h3>Im Laufe der Verhandlung wurden die Parteiensachverständigen, die schon vor dem Trienter Schwurgericht ausgesagt hatten, erneut angehört, ebenso eine von der Verteidigung neu ernannte Psychiaterin.<BR /><BR />Doch wie bereits in erster Instanz wies auch das Berufungsschwurgericht die These der Verteidigung zurück, wonach Chukwuka Nweke zum Tatzeitpunkt unzurechnungsfähig und damit nicht schuldfähig gewesen sei. <BR /><BR />Das Gericht hatte sich am frühen Nachmittag zurückgezogen, das Urteil fiel nach knapp einstündiger Beratung. Als es verlesen wurde, fielen sich Iris Settis Hinterbliebene, die sich schon in erster Instanz als Nebenkläger eingelassen hatten, erleichtert in die Arme. <h3> Urteil nicht rechtskräftig – Kassationsbeschwerde möglich </h3>Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, Kassationsbeschwerde ist möglich. Wie berichtet, war Chukwuka Nweke angeklagt, Iris Setti in der Nacht auf den 6. August 2023 im Nikolajewka-Park in Rovereto brutal attackiert zu haben. Er habe die 61-Jährige zu Boden gestoßen, immer wieder auf sie eingeprügelt – laut Autopsie mindestens 49 Mal –, ihr sexuelle Gewalt angetan und ihr schließlich noch einen goldenen Ring vom Finger geraubt. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1250769_image" /></div>