Die Staatsanwältin betonte in ihrem Eingangsplädoyer, dass DNA-Spuren des Angeklagten mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ am Tatort gesetzt worden seien. Der Verteidiger argumentierte, dass es dafür keinerlei Beweise gebe. Auch der Angeklagte beteuerte vehement seine Unschuld.<BR /><BR />Unter Blitzlichtgewitter war der Angeklagte, ein damaliger Studienkollege der getöteten Daniela Kammerer, in den Großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts gekommen. Der seit langem in Australien lebende nunmehrige Manager im Sportartikelbereich aus Niederösterreich war freiwillig zur Hauptverhandlung vor dem Geschworenengericht angereist. Im Mai war gegen ihn überraschend Anklage in dem „Cold Case“-Fall erhoben worden. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1374957_image" /></div> <BR /><BR />Ihm wird vorgeworfen, die Niederösterreicherin in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor – wie auch der Angeklagte – eine Studenten-Party besucht hatte, vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vor. Die Tat ereignete sich zwei Tage vor dem 20. Geburtstag der Betriebswirtschaftsstudentin. Die Tatwaffe wurde nie gefunden.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1374945_image" /></div> <BR /><BR />Die öffentliche Anklägerin Adelheid Steiner betonte in ihrem Eröffnungsplädoyer, dass die DNA-Spuren des Angeklagten nicht nur auf dem in der Nähe der toten Studentin gefundenen Zigarettenstummel nachgewiesen worden seien, sondern auch „Signale der DNA“ in einer Blutspur der Getöteten am Tatort. <BR /><BR />„Es gibt zudem DNA unter den Fingernägeln der Frau“, berichtete Steiner. Das deute darauf hin, dass sie „mit erheblicher Kraft angefasst und angegriffen worden ist.“ Auch DNA-Spuren des Mannes am Fahrrad der jungen Frau seien gefunden worden. Die Messerstiche selbst seien dann schließlich mit einem rund 16 Zentimeter langen Küchenmesser „mit erheblicher Energie“ gesetzt worden. Ein mögliches Tatmotiv sei jedoch unbekannt, sagte die Staatsanwältin.<h3> Opfer erheblich alkoholisiert</h3>Beide Personen seien in der Tatnacht jedenfalls „erheblich alkoholisiert“ gewesen. Das Opfer – sie hatte soeben eine Prüfung erfolgreich absolviert – habe 2,1 Promille Alkohol im Blut gehabt. Der Angeklagte sagte laut Staatsanwältin bisher aus, dass das Opfer von der Wohnung, in der sie sich zuletzt gemeinsam befanden und feierten, mit dem Fahrrad weggefahren sei. <BR /><BR />„Zwei Zeugen betonten aber, dass sie eine Frau, auf die die Beschreibung des Opfers passt, torkelnd gehend gesehen haben“, hielt Steiner fest. Opfer und Angeklagter seien in der letzten Lebensstunde alleine gewesen: „Was dort passiert ist, wissen wir nicht.“ Man wisse auch nichts über ein mögliches Motiv. „Den Grund, wieso sie sterben musste, kennt bisher nur der Täter“, so die Staatsanwältin. Die Ermittlungsergebnisse würden jedenfalls „erheblich für eine Täterschaft“ sprechen.<h3> Verteidiger: „Alles absurd“</h3>Dem widersprach Verteidiger Mathias Kapferer in seinem Plädoyer vehement. Die DNA-Spuren seien einseitig ausgelegt worden. Es gebe viele Möglichkeiten, wie diese an die Zigarette, das Fahrrad und an die Kleidung der Getöteten gekommen sein könnten, denn die Betroffenen hätten die Nacht gemeinsam gefeiert, getrunken und geraucht. <BR /><BR />„Man ist zu viert nach Hause gegangen, da hat man auch geblödelt – die Spur am Fahrrad sagt gar nichts über die Frage aus, ob er am Tatort war“, erklärte der Anwalt und meinte zu jenen an der Zigarette: „Mein Mandant war ein sogenannter Schnorrer, vielleicht hat er DNA-Spuren beim Hineingreifen in die Zigarettenschachtel des Opfers hinterlassen.“<BR /><BR />Der Strafverteidiger zeichnete unter anderem eine Spur zu einem Bosnier nach, der von Mitgliedern der Suchtgiftmittelszene, die im Jahr 2005 im angrenzenden Rapoldipark zugegen war, ins Feld geführt worden war. Demnach sei es wohl zu einer Verwechslung zwischen dem Opfer und einer Frau aus der Szene gekommen. Auch ein Zeuge hätte einen Mann, der aussah wie der Bosnier, in der Nähe des Tatortes gesehen. Sein Mandant sei jedenfalls ein „unbescholtener, harmloser Mensch“, der keinerlei Motiv gehabt und mit der 19-Jährigen auch keine Beziehung unterhalten habe. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1374948_image" /></div> <BR /><BR />„Das ist alles absurd. Mein Mandant war ein Studienkollege – nicht mehr. Zwischen den beiden war gar nichts“, betonte Kapferer und sagte vor dem Geschworenengericht: „Es gibt einen anderen qualifizierten Tatverdächtigen.“ Darüber hinaus habe man insgesamt 20 Verdächtige: „Warum klagt man ausgerechnet meinen Mandanten an?“ Der Angeklagte habe sich auch nicht „nach Australien abgesetzt“, sondern sich schon vor 2005 für das Land begeistert und sich dann letztlich dort ein Leben aufgebaut.<h3> Angeklagter: „Habe damit absolut nichts zu tun“</h3>Der Beschuldigte selbst wies schließlich – wie auch schon bisher – jegliche Schuld von sich. „Ich bin, um das zu beweisen, eigens 15.000 Kilometer angereist“, erklärte er in seiner Befragung vor Richter Andreas Fleckl. „Ich habe mit der Sache absolut nichts zu tun“, beteuerte er emotional sichtlich angerührt: „Ich habe überhaupt keinen Grund, sie bestialisch zu erstechen.“ Die Getötete sei eine gute Studienkollegin gewesen, die er regelmäßig gesehen habe, beschrieb er das Verhältnis zwischen ihm und der Niederösterreicherin. „Wir waren aber nicht so befreundet, dass wir uns regelmäßig verabredet hätten“, konkretisierte er das Verhältnis weiters. „Sexuelles“ oder Ähnliches habe es zudem „nie gegeben“.<BR /><BR />In der Tatnacht habe er sich von ihr mit „Bussi links, Bussi rechts“ verabschiedet, schilderte der Mann. Zudem habe er zuvor im Laufe der Studentenparty bei ihr „eine Zigarette geschnorrt“. Bei der Party sei man schließlich als Letzte „übrig geblieben“, sodass er sie „zum Ende der Stiegen“ begleitet habe und schließlich sichergegangen sei, dass sie gut im Hof bei ihrem Rad angekommen sei. „In den Hof bin ich dann nicht mehr mit ihr rausgegangen“, führte er aus. Er wisse somit auch nicht, in welche Richtung sie überhaupt gefahren sei.<BR /><BR />Weiters schilderte der Beschuldigte zum Teil unter Tränen die Erlebnisse rund um seine kurzzeitige „Cold-Case“-Festnahme im Jahr 2013. „In der Zelle hatte ich die erste Panikattacke meines Lebens.“ Was er damals gefühlt habe, sei nicht zu erklären, führte er weiters aus. Es sei ihm außerdem im Anschluss psychisch so schlecht gegangen, dass er professionelle Hilfe in Anspruch genommen habe, meinte der Angeklagte, dessen Familie auch im Verhandlungssaal anwesend war. „Ich bin unschuldig, bitte sprechen Sie mich frei und lassen Sie mich meinen Sohn aufwachsen sehen“, appellierte der 42-jährige Vater eines zweijährigen Kindes schließlich an die Geschworenen.<h3> Sachverständige führte DNA-Untersuchung aus</h3>Die Sachverständige Petra Hatzer-Grubwiese führte nach der Mittagspause dann die DNA-Untersuchungen aus: An acht Stellen am Körper, an zwei Stellen am Fahrrad, am Rock und an der Tasche des Opfers sowie an der Zigarette seien DNA-Spuren in unterschiedlicher Qualität gefunden worden. Die DNA-Spuren seien mit 37 Personen abgeglichen worden. An zwei Stellen des Körpers konnte der Angeklagte nachgewiesen werden, an den anderen sechs Stellen habe dieser im Gegensatz zu den anderen 36 Verdächtigen nicht ausgeschlossen werden können. Letzteres galt auch für die Spur am Rock.<BR /><BR />An der Zigarette habe sowohl das Opfer als auch der Angeklagte eindeutig nachgewiesen werden können. „Ein flüchtiges Ankommen mit dem Finger reicht nicht aus, um ein Y-chromosomales Muster zu erzeugen. Ein kräftiges Angreifen schon“, erläuterte die Gutachterin und Gerichtsmedizinerin. Auch an der blutigen Handtasche des Opfers wurde die DNA des Verdächtigen nachgewiesen.<BR /><BR />Auf eine Frage des Verteidigers hin, bestätigte Hatzer-Grubwieser, dass auch die DNA von zwei männlichen Bekannten des Opfers als auch von drei unbekannten Männern nachgewiesen wurden. Vom zuvor erwähnten Bosnier wurden keine Spuren gefunden. Oberhalb der Einstichwunde fand sich eine DNA-Spur von einem unbekannten Mann. Eine unvollständige Untersuchung dieser DNA ergab einen geobiologischen Hinweis auf den asiatischen Raum. Das T-Shirt sei zwischen Behörden sehr viel „unterwegs gewesen“, erläuterte die Gutachterin: „Ich kann nicht sagen, woher diese Spur stammt. Ich halte es für unwahrscheinlich, dass die DNA-Spuren am T-Shirt von einem Messer kommen, aber ausschließen kann ich es nicht.“<BR />Anwesenheit des Angeklagten am Tatort nicht bewiesen<h3> Komplexes Spurenbild</h3>Die Anwesenheit des Angeklagten in der Telefonzelle könne nicht durch die Spuren bewiesen werden: „Ich kann nicht sagen, dass irgendeine Spur am Tatort entstanden sein muss. Was ich sagen kann, ist, dass das Gesamtbild ein sehr komplexes Spurenbild ergibt und wir den Angeklagten an sehr vielen Stellen nachgewiesen haben. Ich würde das als eine Verdichtung von Indizien sehen.“ Es sei aber beispielsweise nicht abzuleiten, ob die DNA des Angeklagten vor oder nach dem Blut auf die Handtasche des Opfers gelangt war. Es könnte also auch sein, dass er die Handtasche gestreift oder berührt hat und später ein Blutstropfen darauf gefallen ist.<BR /><BR />Der von der Verteidigung beauftragte deutsche Gutachter Cornelius Courts stellte ebenfalls noch ergänzende Fragen. Bei einigen DNA-Spuren ergab die Untersuchung kein vollständiges Profil, man spricht dann von „DNA-Signalen“. Damit könne zwar nicht nachgewiesen werden, dass der Angeklagte am Tatort war, aber es kann auch nicht ausgeschlossen werden. Courts wollte wissen, welche Qualität diese Signal-Spuren hatten. <BR /><BR />„In all diesen Spuren, wo wir davon sprechen, dass der Angeklagte nicht ausgeschlossen werden kann, verlangen wir, dass zumindest 22 von 23 Merkmalen nachgewiesen werden“, verdeutlichte die Sachverständige Hatzer-Grubwieser daraufhin in ihrer Antwort die Qualität der DNA-Signale. Auf einer menschlichen DNA befinden sich 23 Chromosomen-Paare. Der Gutachter führte noch eine Studie zum Thema Fingernägel ins Feld und gab zu Protokoll, dass sich Spuren unter Fingernägeln auch ohne körperliche Auseinandersetzung festsetzen könnten.<h3> Bereits vor 13 Jahren im Visier</h3>Der Niederösterreicher hatte bereits vor fast 13 Jahren als damals „dringend tatverdächtig“ gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 – aus Australien kommend – am Flughafen Wien-Schwechat von „Cold Case“-Experten des Bundeskriminalamtes (BK) festgenommen worden. <BR /><BR />Damals hatte sich der Verdacht gegen den Angeklagten auf verschiedene Indizien gestützt, unter anderem auf seine DNA-Spuren an der Leiche, an der Kleidung des Opfers und an den Griffen des Fahrrades der Studentin. Nachdem sich eine DNA-Spur des Angeklagten an der Kleidung nicht als so aussagekräftig bzw. stichhaltig erwies wie zunächst angenommen, wurde der Mann nach sieben Wochen enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt.<BR /><BR />Mit Einbringung der Anklage im heurigen Frühjahr widerrief die Anklagebehörde einen im November 2023 erlassenen Haftbefehl gegen den Österreicher. Dieser war in Australien nicht vollstreckt worden. Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hielt in der Abweisung des Einstellungsantrags der Verteidigung gegen die Anklage fest, dass es „keinen dringenden Tatverdacht“ gegen den 42-Jährigen gebe, der auch für die Verhängung einer Untersuchungshaft notwendig wäre. Sehr wohl bestehe aber ein „konkreter Tatverdacht.“