Vor Gericht könnte der Fall aber durchaus noch eine Wende nehmen: Die Verteidigung dürfte nämlich auf Notwehr plädieren. Wie berichtet, war Ionut Marius Cal in der Nacht auf den 12. Oktober gegen 0.45 Uhr leblos in einer Lache seines eigenen Blutes liegend aufgefunden worden. <BR /><BR />Ein Zeuge – der Cousin des Opfers – berichtete der Polizei von einem Streit zwischen Cal und einem anderen Lkw-Fahrer. Doch dieser war inzwischen weg gefahren. Die Polizei konnte seinen Sattelschlepper um 3.25 Uhr am Parkplatz Laimburg ausfindig machen. Der Lenker – Iulian Alinil Brujan (47) aus Rumänien – landete im Bozner Gefängnis in U-Haft, wo er nach wie vor einsitzt. Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen abgeschlossen und steht laut Aussendung kurz davor, Anklage zu erheben – wegen Mord. Dafür drohen nicht weniger als 21 Jahre Haft. <BR /><BR />Anfangs war Brujan verdächtigt worden, aus nichtigen Gründen gehandelt zu haben, in der Folge wurde der Vorwurf aber fallen gelassen. Wäre er aufrecht geblieben, hätte Brujan ein Prozess vor dem Schwurgericht und lebenslange Haft gedroht. Nun hat er aber die Möglichkeit, ein verkürztes Verfahren zu beantragen. <BR /><BR />Und genau das könnte die Stoßrichtung von Verteidiger Fernando Pontecorvo sein. Da auch im verkürzten Verfahren einzelne Zeugen benannt werden können, ist naheliegend, dass die Wahl auf den Cousin des Opfers fallen dürfte. Nur er hatte Brujan belastet: Dieser habe Cal nach einem Streit verfolgt und niedergestochen. Brujan legte dem Staatsanwalt aber eine ganz andere Version der Ereignisse dar. <BR /><BR />Er habe neben seinem Lkw auf einem kleinen Tisch gegessen, dann habe er sich schlafen gelegt. Geweckt hätten ihn „Geschosse“ auf sein Fahrzeug, es seien Kieselsteine und Eier gewesen, die Cal und sein Cousin geworfen hätten. Er habe die ihm unbekannten Kollegen verjagt und beschlossen, sicherheitshalber seine Sachen vom Tischchen in die Fahrerkabine zu holen. <h3> Verdächtiger: Habe mich gegen Angriff gewehrt</h3>Doch kaum sei er draußen gewesen, habe ihm Cal – dessen Cousin habe sich inzwischen zurückgezogen gehabt – eine Flasche auf den Kopf geschlagen. Er – Brujan – sei zu Boden gestürzt, Cal habe sich auf ihn gesetzt und ihn mit der nun zerbrochenen Flasche verletzten wollen. Brujan habe seinen Unterarm vors Gesicht gehalten, um es zu schützen, dabei habe er eine Schnittwunde erlitten. Instinktiv habe er nach dem Messer getastet, das noch vom Essen auf dem Tischchen lag und damit zu einem Rundumschlag ausgeholt, um seinen Angreifer abzuwehren. <BR /><BR />Laut Autopsie hatte Ionut Marius Cal fünf Verletzungen davongetragen: in der oberen linken Gesichtshälfte, am Kinn, links im Brustbereich, unter der linken Achselhöhle und direkt an der linken Brustwarze. Diese Wunde war die einzige, die in die Tiefe ging und tödlich war: Das Messer hatte die Wand der linken Herzkammer durchdrungen und einen kardiogenen Schock verursacht. Doch – wie Brujan beteuerte – sei Cal nicht sofort tot gewesen: Vielmehr sei er von ihm zurückgewichten und gegangen. <BR /><BR />Er – Brujan – sei nur zur Raststätte auf der A22 gefahren, um die restliche Nacht Ruhe zu haben. Tags darauf habe er zurückkehren wollen, um seine Lieferung in Bozen abzuladen. Er sei sich weder bewusst gewesen, seinen Angreifer tödlich verletzt zu haben, noch habe er flüchten wollen. Sowohl der U-Richter als auch das Freiheitsgericht sahen dies jedoch anders und lehnten den Antrag der Verteidigung auf Hausarrest für Brujan wegen Fluchtgefahr ab. <BR /><BR /> Laut Rechtsmediziner sei aber nicht auszuschließen, dass Cals Verletzungen so entstanden sein könnten, wie es der Verdächtige geschildert hat – Brujan am Boden, der sich gegen den auf ihm hockenden Cal gewehrt habe. Bei der Autopsie war auch festgestellt worden, dass Cal 2,09 Promille Alkohol im Blut hatte. Es ist wahrscheinlich, dass Brujans Verteidigung auf Notwehr plädieren dürfte. Diese wäre aber nur dann straffrei, wenn die Reaktion auf einen Angriff die Grenzen der Notwendigkeit bzw. den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht überschreitet. Andernfalls würde seine Tat als fahrlässige Überreaktion eingestuft werden – und dies ist sehr wohl strafbar.