Das Schwurgericht in Bozen lehnt ein verkürztes Verfahren mit einer möglichen Strafminderung für den Angeklagten ab. <BR /><BR /><BR /><BR /> Die These, wonach Mustafa Zeeshan seine Frau Fatima unbewusst im Schlaf getötet haben könnte, bekommt zusehends Risse, ebenso das Bild einer harmonischen Ehe. Fatima Zeeshan war brutal geschlagen und mit einem Tuch erstickt worden. Am Rande des Schwurgerichtsverfahrens erhob ihr Bruder gestern schwere Vorwürfe gegen seinen Schwager: „Er hat immer die Tür zugesperrt, wenn er zur Arbeit ging, er hat das Haus für sie zum Gefängnis gemacht.“<BR /><BR />Hamza Hamza hat sich – vertreten von Rechtsanwalt Flavio Moccia – als Nebenkläger in das Schwurgerichtsverfahren gegen Mustafa Zeeshan (38) eingelassen. Der Bruder zeichnete ein verstörendes Bild vom Alltag seiner Schwester, den sie „ihrem Kind zuliebe“ ertragen habe. Wie berichtet, war Fatima Zeeshan (27) im 8. Monat schwanger, als sie – so die Anklage – in der Nacht auf den 30. Jänner 2020 in Vierschach von ihrem Mann ermordet wurde.<BR /><BR /><b>„Haus war Gefängnis für sie“</b><BR /><BR /> „Fatima war unglücklich. Sie war immer allein zu Hause, sie konnte nicht hinaus gehen. Dabei wollte sie genau das: rausgehen und die Sprache des Landes lernen. Sie hat in Pakistan ihren Schulabschluss gemacht, sie hat sich immer leicht getan beim Lernen“, erklärte Hamza Hamza, der dem gestrigen Prozessauftakt beiwohnte. „Aber ihr Ehemann hat immer die Tür abgesperrt, bevor er zur Arbeit gegangen ist, natürlich war das Haus ein Gefängnis für sie. Er hat ihr nie die Möglichkeiten gegeben, die sie verdient hatte.“ <BR /><BR />Diese Schilderung wirft ein völlig anderes Licht auf die Ehe des Paares aus Pakistan, die bisherigen Aussagen von Bekannten zufolge als harmonisch galt. Auch war betont worden, wie sehr sich Mustafa Zeeshan auf das Kind gefreut habe. <BR /><BR /><b>Die Version des Angeklagten</b><BR /><BR /> Am nächsten Prozesstag, dem 18. Jänner, wird ein Gutachter beauftragt, rund 40 Stunden Abhörungen von Zeeshans Skype-Gesprächen aus dem Gefängnis mit Familienangehörigen aus dem Urdu zu übersetzen und eine Niederschrift anzufertigen, möglicherweise können diese Gespräche einen Hinweis auf das Tatmotiv liefern. Am selben Tag wird auch mit der Einvernahme der ersten Zeugen begonnen und am 4. Februar fortgesetzt.<BR /><BR /> Der Angeklagte hat zum Tatmotiv bisher keine Erklärung abgegeben, er sagt, er erinnere sich nicht an jene Nacht. Nach seiner Verhaftung war er zusammengebrochen und in der Bozner Psychiatrie behandelt worden. In der Folge war er in einem Schlaflabor in Bologna zahlreichen Tests unterzogen worden. Das Ergebnis: Zeeshan leidet an einer Schlafstörung in der REM-Phase. Dabei treten die Betroffenen um sich, wenn sie entsprechende Träume haben. <BR /><BR />Amtsgutachter Eraldo Mancioppi und Hilfsgutachter Giuseppe Piazzi hatten aber klar gestellt, es sei nicht mit ausreichender Sicherheit festzustellen, ob es einen Kausalzusammenhang zwischen diesem Krankheitsbild und der Tat gibt. <BR /><BR /><b>Kein verkürztes Verfahren</b><BR /><BR />Mustafa Zeeshan beantragte gestern persönlich vor dem Schwurgericht (Vorsitz Richter Carlo Busato, Beisitzer Richter Stefan Tappeiner) ein verkürztes Verfahren. „Niemand kann für eine Tat bestraft werden, die er nicht bewusst und willentlich begangen hat“, argumentierte Verteidiger Federico Fava, der Zeeshan mit Kollegin Amanda Cheneri vertritt, und stellte die Verfassungsmäßigkeit der Regelung, wonach ein verkürztes Verfahren für Straftaten, die mit lebenslanger Haft geahndet werden, in Frage. Doch das Gericht erteilte dem Antrag nach ausführlicher Beratung eine Absage. <BR /><BR />Laut Anklagesatz wird Mustafa Zeeshan zur Last gelegt, seiner Frau mit Fußtritten und Faustschlägen zahlreiche Verletzungen vor allem am Kopf und auf der linken Brustseite zugefügt zu haben, in der Folge sei die 27-Jährige mit einem Tuch über dem Mund erstickt worden. Erschwerend komme hinzu, dass ihre Möglichkeiten, sich zu wehren, eingeschränkt waren (es wurden keine Abwehrverletzungen festgestellt), dass das Opfer Zeeshans Ehefrau und zudem schwanger war. <BR /><BR />In dem Zusammenhang wird dem 38-Jährigen auch vorgeworfen, durch Gewaltanwendung einen Schwangerschaftsabbruch verursacht zu haben (Art. 593ter StGB). Wie berichtet, hat das Kind – ein Mädchen – nicht überlebt.<BR />