Als Beweis diente ein Video, das sie bei der Enthauptung zweier Opfer zeigte. Die Polizei fand die Aufnahme auf einem USB-Stick, den sie bei einer Hausdurchsuchung bei einem der Männer beschlagnahmte.Obwohl die beiden Schweden nicht selbst das Messer führten, wertete das Gericht ihre Anwesenheit als terroristische Straftat. Die Hinrichtungen seien als Warnung an die Bevölkerung in Syrien gemeint gewesen, nicht von der „richtigen, muslimischen Lehre“ abzuweichen.Die beiden Männer, ein 30- und ein 32-Jähriger, bestritten jede Beteiligung und wollten Berufung einlegen. Der Jüngere gab an, 2013 im Rahmen eine Hilfseinsatzes in Syrien und in der Türkei gewesen zu sein. Zu der Tätergruppe auf dem Film gehörten offenbar mehrere Schweden, die bislang nicht identifiziert werden konnten. Auch die Identität der Opfer ist unbekannt.„Es war eine historische Herausforderung für Schweden, mit Dschihadisten umzugehen, die terroristische Straftaten im Ausland begangen haben“, sagte der Terrorexperte Peder Hyllengren dem schwedischen Fernsehen SVT. Das Urteil könne einen abschreckenden Effekt haben.apa/dpa