Der <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/mord-in-eppan" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Mord an Barbara Rauch</a> hatte in Südtirol große Bestürzung ausgelöst. Oberhauser wurde am Freitag für schuldig befunden, Barbara Rauch am 9. März 2020 in ihrer Vinothek „Bordeauxkeller“ in Eppan getötet zu haben. <BR /><BR />Mit der Entscheidung, dass Oberhauser in die REMS (Einrichtung für die Vollstreckung von Sicherheitsmaßnahmen) in Pergine verlegt wird, noch bevor er seine Haftstrafe antreten muss, hat das Schwurgericht (Vorsitz Richter Carlo Busato, Beisitzer Richter Stefan Tappeiner) dafür gesorgt, dass der 25-Jährige nach Rechtskraft des Urteils so schnell wie möglich psychiatrische Behandlung bekommen kann. Vorerst bleibt er aber im Bozner Gefängnis, da gegen das Urteil noch Berufung möglich ist (Urteilsbegründung in 90 Tagen). <BR /><b><BR />Oberhauser für teilweise zurechnungsfähig befunden</b><BR /><BR />Der psychiatrische Amtsgutachter Dr. Ivano Simioni war zum Schluss gekommen, dass Lukas Oberhauser zurechnungsfähig war. Doch das Schwurgericht trug der Argumentation der Verteidigung Rechnung, die besonders die Willensfähigkeit Oberhausers zum Tatzeitpunkt in Frage gestellt hatte. <BR /><BR />Erschwerend hinzu kommt , dass Oberhauser sein Opfer gestalkt hat, dass der Mord mit Vorbedacht begangen wurde und dass die zeitlichen und örtlichen Umstände ausgenutzt wurden, sodass sich das Opfer bei der Tat nicht wehren konnte. Der Vorwurf der Grausamkeit wurde vom Gericht hingegen nicht anerkannt. Hinzu kam die Verurteilung wegen Stalking an Barbara Rauchs Lebensgefährten Philipp Carli – insgesamt 26 Jahre Haft. <BR /><BR />Als sich das Schwurgericht am gestrigen Freitagnachmittag zur Urteilsfindung zurückgezogen hatte, hätte der Angeklagte noch das letzte Wort gehabt – doch Lukas Oberhauser ließ die Gelegenheit aus. <BR /><BR />Dass Lukas Oberhauser eines der beiden Messer – das mit seinen Initialen gekennzeichnet war – von daheim mitgebracht und dann vor dem Lokal gewartet habe bis alle Gäste gegangen waren, wertete der Staatsanwalt als Beweis, dass Oberhauser durchaus die Kontrolle über seine Handlungen hatte. Zugleich räumte er aber ein, dass es sich um eine „schwer kranke“ Persönlichkeit mit obsessiven und narzisstischen Zügen handle. <BR /><BR /><b>Zwanghaftes Verhalten zeigt sich auch im Gefängnisalltag</b><BR /><BR /> Das Schwurgericht verurteilte Oberhauser zur Schadenersatzzahlung, die Summe sei von einem Zivilgericht festzulegen, dem bereits bezahlten Betrag sei dabei Rechnung zu tragen. Oberhausers Familie hat den Hinterbliebenen von Barbara Rauch bisher rund 600.000 Euro Schadenersatz geleistet. Oberhauser muss auch für die Prozesskosten der Hinterbliebenen (Nebenkläger) aufkommen. Deren Rechtsanwälte Flavio Moccia und Angelo Polo hatten bestritten, dass Oberhauser an einer Psychose leide. <BR /><BR />Die beiden Verteidiger Alessandro Tonon und Karl Pfeifer hatten ins Feld geführt, dass die durchgeführten Psychotests eindeutig auf psychische Probleme hingewiesen hätten. Dass ihr Mandant vor dem „Bordeauxkeller“ gewartet habe, zeuge nicht von Selbstbeherrschung: Je länger Oberhauser auf etwas warten müsse, desto mehr steigere sich seine Angst, die Kontrolle zu verlieren – bis er explodiere. <BR /><BR />Zwanghaftes Verhalten zeige sich auch in seinem Gefängnisalltag: Er verlasse nie seine Zelle, putze von morgens bis abends, sei ausgeflippt, als er einen neuen Zellengenossen erhalten sollte und habe das Bett auf den Gang hinaus geschoben. Nun sei seine Bezugsperson sein Mithäftling Johannes Beutel, dem er auch Geschenke mache. <BR />