Ob und um wie viele Monate oder Jahre das Strafmaß reduziert werden könnte, wird sich zeigen. Das Gericht wird den Vergleich absegnen, falls es das angebotene Strafmaß für angemessen hält. <BR /><BR />Die Möglichkeit des „concordato“ besteht seit 2017 aufgrund der Orlando-Justizreform: Im Sinne von Art. 559bis (StPO) verzichtet die Verteidigung auf einzelne, mehrere oder alle Berufungsgründe. Dadurch wird der Weg für eine Einigung mit der Generalanwaltschaft auf eine Senkung der Haftstrafe geebnet. <BR /><BR /> <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/tante-getoetet-10-jahre-haft-fuer-lorys-daniel-caciula" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Richterin Carla Scheidle hatte Lorys Daniel Caciula im Sommer vorigen Jahres im verkürzten Verfahren des Mordes für schuldig befunden und zu 10 Jahren Haft verurteilt.</a> Vergeblich hatten seine Verteidiger Angelo Polo und Andreas Stacul darauf plädiert, die Straftat als fahrlässige Tötung einzustufen. Lorys Daniel Caciula selbst hatte immer wieder betont, dass er keine Tötungsabsicht gehabt habe, sondern seine Tante, die ihm Avancen gemacht habe, abwehren wollte. <BR /><BR />Die Richterin sah es allerdings als gegeben an, dass der 25-Jährige zumindest das Risiko in Kauf genommen habe, dass Nicoleta Caciula sterben könnte, als er sie am 17. Juli 2018 mit einem Selbstverteidigungsgriff am Hals gepackt und sekundenlang fest zudrückt hatte. Auch habe er mehrere Andeutungen über seinen Vater fallen lassen, die den Verdacht der Fahnder in dessen Richtung lenken sollten. Die Richterin war zum Schluss gekommen, dass Caciula bewusst versucht habe, die Ermittlungen in die Irre zu leiten. Die Verteidigung legte gegen das Urteil Berufung ein. Heute ist der Strafsenat am Oberlandesgericht in Bozen am Zug. Der Prozess, der wieder in Form eines verkürzten Verfahrens abgehalten wird, findet hinter verschlossenen Türen statt. <BR /><BR /> Caciula hat bisher rund ein Jahr in vorbeugender Verwahrungshaft verbracht, dann kam er auf freien Fuß. Ziel der Verteidigung ist, ein Strafmaß zu erreichen, aufgrund dessen ihr Mandant so bald wie möglich alternativen Strafvollzug beantragen kann.