Ab 12. Juni wird sich das Bozner Berufungsschwurgericht mit dem gewaltsamen Tod der 21-Jährigen befassen. Es ist davon auszugehen, dass die Verteidigung einige der Argumente, die sie schon vor dem Schwurgericht (Vorsitz Richter Stefan Tappeiner) vorgebracht hatte, erneut ins Feld führen dürfte – allen voran wohl, dass Cim krank bzw. zum Tatzeitpunkt nur teilweise zurechnungsfähig gewesen sei. IhrMandant leide unter einer schwerwiegenden psychischen Störung, die seiner Tat zugrunde liege. Ihm wurde vorgeworfen, seine Freundin Celine Frei Matzohl (21) am 12. August 2023 in seiner Wohnung in Schlanders mit neun Messerstichen getötet zu haben.<BR /><BR />Die Verteidigung hatte den erschwerenden Umstand des Vorbedachts bestritten: Cim habe den Mord weder geplant, noch gebe es ein Tatmotiv. Omer Cim sei zum Tatzeitpunkt in einem psychischen Ausnahmezustand gewesen, ausgelöst durch seinen Eifersuchts- und Verfolgungswahn – zwei Gesichter derselben Krankheit, die sein Handeln beherrscht und seine Wahrnehmung verzerrt habe. <BR /><BR />Das Schwurgericht überzeugen diese Argumente aber nicht: Laut Urteilsbegründung hätten Tests im Rahmen der psychiatrischen Begutachtung zwar ergeben, dass Cim eine „starre Persönlichkeit mit Abhängigkeitsmerkmalen, Unreife, Egozentrismus sowie obsessiven Abwehrmechanismen“ habe. Auf seine Zurechnungsfähigkeit habe sich dies aber nicht ausgewirkt. <BR /><BR />Vielmehr sei der „kriminelle Plan“ des 28-Jährigen bereits im Juli gereift – nachdem Cim klar geworden sei, dass seine Freundin die Anzeige, die sie gegen ihn wegen Schlägen und Bedrohung erstattet hatte, nicht zurückziehen und ihn nicht mehr wie vorher an ihrem Leben teilhaben lassen wollte, rekonstruierte das Gericht. <BR /><BR />Omer Cim sitzt seit seiner Verhaftung am Tag nach der Bluttat in vorbeugender Verwahrungshaft im Gefängnis. Ob er sich im Rahmen des Berufungsschwurgerichtsverfahrens zu Wort melden wird, wird sich zeigen. Im Verfahren erster Instanz hatte er eine Erklärung angekündigt, dann aber im letzten Moment darauf verzichtet. Bei der Urteilsverkündung war er nicht anwesend.