Dem seit langem in Australien lebenden nunmehrigen Manager aus Niederösterreich wird vorgeworfen, die 19-Jährige in den frühen Morgenstunden des 23. Juni 2005 durch zwei wuchtige Messerstiche in Brust und Rücken getötet zu haben. Ein Pensionist fand die blutüberströmte Leiche der jungen Frau, die zuvor - wie auch der Angeklagte - eine Studenten-Party besucht hatte, vor einer Telefonzelle im Innsbrucker Rapoldipark vor. Im Falle einer Verurteilung drohte dem Angeklagten bis zu lebenslange Haft.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1374957_image" /></div> <BR /><BR />Zu Beginn der Verhandlung am Freitag wurden die Beweisanträge des Verteidigers des Angeklagten, Mathias Kapferer, abgewiesen. Zwei der Anträge hatte dieser bereits am ersten Verhandlungstag am Montag gestellt, den dritten am Freitag. Kapferer hatte vor allem die Einvernahme von weiteren Zeugen beantragt, die beweisen hätten sollen, dass nicht der Angeklagte, sondern eine andere Person für den Tod der Studentin verantwortlich war. Richter Andreas Fleckl begründete die Abweisung durch den Richtersenat schließlich damit, dass „die Zeugen nichts zur Lösung der Schuldfrage beitragen können“. Es handle sich um kein „erweitertes detektivisches Suchspiel“, sondern es gehe darum zu klären, „ob der Angeklagte schuldig ist, die Tat begangen zu haben“. Es handle sich um „klassische Erkundungsbeweise“, die nicht zur Lösung dieser Fragen beitragen würden.<BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1376544_image" /></div> <BR /><BR />„Ich habe mit der Sache absolut nichts zu tun“, hatte der 42-Jährige am Montag vor dem Geschworenengericht erklärt: „Ich habe überhaupt keinen Grund, sie bestialisch zu erstechen.“ Die Getötete sei eine gute Studienkollegin gewesen, die er regelmäßig gesehen habe, beschrieb er das Verhältnis zwischen ihm und der Niederösterreicherin. „Wir waren aber nicht so befreundet, dass wir uns regelmäßig verabredet hätten“, konkretisierte er das Verhältnis weiters. „Sexuelles“ oder Ähnliches habe es zudem „nie gegeben“. In der Tatnacht habe er sich von ihr mit „Bussi links, Bussi rechts“ verabschiedet und in den Hof eines Studentenheimes zu ihrem Rad begleitet. Dann sei er schlafen gegangen. Er habe mit der Tat nichts zu tun und sei nicht am Tatort gewesen. Die beiden waren erheblich alkoholisiert, die Studentin hatte 2,1 Promille Alkohol im Blut.<BR /><BR />Staatsanwältin Adelheid Steiner sprach davon, dass DNA-Spuren des Angeklagten mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ am Tatort gesetzt worden seien. Die Ermittlungsergebnisse würden jedenfalls „erheblich für eine Täterschaft“ sprechen. Verteidiger Kapferer hielt dagegen: Es gebe angesichts der gemeinsamen Feier zuvor viele Möglichkeiten, wie diese Spuren an eine abgelegte Zigarette, das Fahrrad der Frau oder an deren Kleidung gekommen sein könnten. Es sei „alles absurd“, zudem fehle auch jegliches Motiv, so der Anwalt, der es für wahrscheinlich hielt, dass es zu einer Verwechslung zwischen dem Opfer und einer Frau aus der Drogenszene nahe des Tatorts kam.<BR /><BR />Die Sachverständige Petra Hatzer-Grubwieser führte indes aus, dass an acht Stellen am Körper, an zwei Stellen am Fahrrad, am Rock und an der Tasche des Opfers sowie an der Zigarette seine DNA-Spuren in unterschiedlicher Qualität gefunden worden seien. Die DNA-Spuren seien mit 37 Personen abgeglichen worden. An zwei Stellen des Körpers konnte die DNA des Angeklagten nachgewiesen werden. An den anderen sechs Stellen habe dieser im Gegensatz zu den anderen 36 Verdächtigen nicht ausgeschlossen werden können. An einer in der Telefonzelle abgelegten Zigarette habe sowohl das Opfer als auch der Angeklagte eindeutig nachgewiesen werden können. „Ein flüchtiges Ankommen mit dem Finger reicht nicht aus, um ein Y-chromosomales Muster zu erzeugen. Ein kräftiges Angreifen schon“, erläuterte die Gutachterin und Gerichtsmedizinerin. Auch an der blutigen Handtasche des Opfers wurde die DNA des Verdächtigen nachgewiesen. Auf eine Frage des Verteidigers hin bestätigte Hatzer-Grubwieser, dass auch die DNA von zwei männlichen Bekannten des Opfers als auch von drei unbekannten Männern nachgewiesen wurde. Die Anwesenheit des Angeklagten in der Telefonzelle könne nicht durch die Spuren bewiesen werden: „Ich kann nicht sagen, dass irgendeine Spur am Tatort entstanden sein muss.“ Es gebe aber eine „Verdichtung von Indizien“.<BR /><BR />Der angeklagte Niederösterreicher hatte bereits vor fast 13 Jahren als „dringend tatverdächtig“ gegolten. Er war kurz vor Weihnachten 2013 - aus Australien kommend - am Flughafen Wien-Schwechat von „Cold Case“-Experten des Bundeskriminalamtes (BK) festgenommen worden. Sieben Wochen später wurde er aber mangels stichhaltiger DNA-Spuren wieder enthaftet und das Ermittlungsverfahren im Februar 2014 eingestellt. Im heurigen Frühjahr folgte der Paukenschlag: Es wurde Anklage gegen den Mann eingebracht - und zwar vor allem wegen der DNA-Spur auf dem Zigarettenstummel. Der 42-Jährige kündigte an, sich freiwillig dem Prozess zu stellen und anzureisen.