Wie Staatsanwältin Daniela Pol in ihrem Plädoyer erklärte, seien alle Stiche von Quici durchgeführt worden. Es liege eine eindeutige Tötungsabsicht vor.Im Jänner hatte der Gutachter der Verteidigung, Domenico De Leo, erklärt, Heuschreck habe sich die tödlichen Stiche selbst zugefügt. Des Weiteren war er zu dem Schluss gekommen, dass sowohl Beschaffenheit, Tiefe und Lage der Verletzungen keinerlei Tötungs- oder Selbsttötungsabsichten ableiten lassen würden.Am 24. Februar ist dann Verteidiger Beniamino Migliucci dran. Danach liegt es an den Geschworenen, ihr Urteil zu fällen.Alessandro Heuschreck war am 21. März 2015 in seiner Wohnung in Bozen verblutet, nachdem mehrmals auf ihn eingestochen wurde. Seine damalige Partnerin Ester Quici steht seither unter Mordverdacht.stol/rc