„Auch wenn sich das Opfer Alessandro Heuschreck einige Verletzungen selbst zugefügt haben sollte, war es doch das Verhalten der Angeklagten Ester Quici, welches letztlich zum Tod ihres Lebensgefährten geführt hat.“In der Urteilsbegründung erläutert das Berufungsschwurgericht unter dem Vorsitz von Manfred Klammer detailliert, warum Quici in zweiter Instanz wegen Mordes zu 16 Jahren Haft verurteilt wurde (STOL hat berichtet). D/uli Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".