Burger und Mayer waren am 20. Juni vom Landgericht Ravensburg wegen des Mordes an Peter Hilber im April 2012 zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.Die Erste Strafkammer stellte für die beiden Angeklagte eine besondere Schwere der Schuld fest. Tanja Burger und Christoph Meyer können damit nicht bereits nach 15 Jahren vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen werden.Da er das schriftliche Urteil noch nicht erhalten habe, könne er noch nicht sagen, wie er die Revision begründen werde, so Gerd Pokrop, Anwalt von Meyer, gegenüber der Schwäbischen Zeitung. Falls die Aussichten auf einen Erfolg für die Revision zu gering seien, könne er den Antrag aber auch zurückziehen.Wird der Antrag auf Revision zugelassen, prüfe der Bundesgerichtshof in Karlsruhe das angefochtene Urteil lediglich auf Rechts- oder Verfahrensfehler, so die Zeitung, eine Berufung gegen das Urteil eines Landgerichts sei nicht möglich.