Keine lebenslange Haftstrafe für den Frauenmord in der Bozner Trieststraße. Das Berufungsschwurgericht hat das Urteil von 24 Jahren Haft für den albanischen Handwerker Mecja bestätigt: Er hatte am Abend des 22. Oktober 2022 seine 35-jährige Lebensgefährtin Alexandra Elena Mocanu in der gemeinsamen Wohnung mit einem Hammer erschlagen. <BR /><BR />Das Urteil erging am Samstag um 13 Uhr nach einer knapp dreieinhalbstündigen Verhandlung. Der Angeklagte bekräftige, dass er seine Tat bereue. Er bat die Familie von Alexandra Mocanu um Vergebung. Die stellvertretende Generalstaatsanwältin Donatella Marchesini hatte lebenslange Haft gefordert.<BR /><BR />Das Gericht unter Vorsitz von Richterin Silvia Monaco erklärte die Berufung des Staatsanwaltschaft für unzulässig und wies die Berufung des Angeklagten zurück. Damit wurde das erstinstanzliche Urteil bestätigt.<BR /><BR />Am Freitag hatte Marchesini am Ende ihrer langen Anklageschrift eine lebenslange Haftstrafe für Mecja gefordert und betont, dass der geständige Angeklagte Mocanu als sein Eigentum betrachtet und sie ohne jegliche Zurückhaltung schikaniert und kontrolliert habe. Obsessiv, besitzergreifend, verfolgend und kontrollierend sei Mecja gewesen. Mocanu, so die Staatsanwältin, habe Angst vor dem Angeklagten und dieser Art von Beziehung gehabt. Dank einer neuen Arbeitsstelle habe sie begonnen, sich finanziell von ihm zu befreien. Als sie dann eine andere Liebe gefunden und beschlossen habe, die Beziehung zu Mecja zu beenden, habe dieser sie ermordet. <BR /><BR />Mecjas Verteidiger, Massimo Dal Ben aus Verona, betonte, dass sein Mandant von Anfang an mit den Ermittlern zusammengearbeitet und damit entscheidend dazu beigetragen habe, alle Aspekte des Falles zu beleuchten. Auch Dal Ben beschrieb die Beziehung zwischen Mocanu und seinem Mandanten als vergiftet. Beide Partner seien starke Charaktere gewesen. In den letzten 2 Jahren vor der Tat, so der Anwalt, sei es Mecja selbst gewesen, der unter der Beziehung gelitten habe. Mecja habe sein Auto auf den Namen seiner Lebensgefährtin zugelassen, sie habe behauptet, er habe ihr 10.000 Euro gestohlen (was nicht stimmte) und ihn im Keller schlafen lassen. <BR /><BR />Der Anwalt hatte beantragt, das Stalking als Erschwernisgrund auszuschließen. Zwischen diesem und der Tat habe kein wesentlicher Zusammenhang bestanden. <BR /><BR />Das Urteil entspricht der Höchststrafe für Mord unter Ausschluss von erschwerenden Umständen. Wären solche vom Gericht erkannt worden, hätte Mecja mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe rechnen müssen. „Wir sind zu einem Mittelweg als Lösung gelangt“, kommentierte Rechtsanwalt Dal Ben. Er wolle die Urteilsbegründung abwarten, die in 90 Tagen vorliegen soll. Erst dann könne er eine mögliche Berufung vor dem Kassationsgerichtshof bewerten.