Freitag, 29. Oktober 2021
Mordfall Riffeser: Beutels Verteidiger bestreiten Grausamkeit der Tat
Die Anzahl der Verletzungen allein erfülle nicht den Erschwernisgrund der Grausamkeit – ausschlaggebend sei die Absicht, das Opfer mehr als nötig leiden zu lassen. Eine entsprechende Maxime der Vereinten Sektionen des Höchstgerichtes spielt in der Kassationsbeschwerde gegen das Urteil über Johannes Beutel eine tragende Rolle.
Johannes Beutel bei der Verhandlung. - Foto: © DLife