Das hat gestern der Trienter U-Richter Gianmarco Giua verfügt, nachdem der 40-Jährige bei der Haftprüfung von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht hatte.<BR /><BR />Die Verdachtsmomente gegen Mamdouh stützen sich u.a. auf Abdrücke von blutverschmierten Fingern und Händen, die in Sbettas Haus gefunden worden waren. Einige stammen vom Opfer, andere vom Verdächtigen, darunter ein Abdruck an der Wand neben der Eingangstür. Mamdouhs Fingerabdrücke befanden sich aufgrund früherer, geringfügiger Vergehen bereits in der Datenbank. <BR /><BR />Die Ermittler schließen nicht aus, dass sie inzwischen den stumpfen Gegenstand identifiziert haben, mit dem Sbetta die letztendlich tödliche Wunde am Hinterkopf zugefügt worden war: Es dürfte sich um einen Bierkrug handeln, auf dem Hautfetzen und Haare des Opfers sichergestellt worden sein sollen.