Im Jänner 2025 hatte Richter Emilio Schönsberg den 38-Jährigen im verkürzten Verfahren auch zur Zahlung von je 15.000 Euro an die beiden Opfer verurteilt. Ihm wurde zweifacher Mordversuch vorgehalten – erschwerend wurde dem Brixner angelastet, dass er mit Vorbedacht gehandelt habe und dass eines der Opfer seine frühere Partnerin war. <BR /><BR />Nun hat das Oberlandesgericht in Bozen (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) dem Mann – anders als in erster Instanz – die allgemein mildernden Umstände zugestanden. Sein positives Prozessverhalten, wozu auch die teilweise Schadenersatzleistung an die Opfer zählt, dürfte zur Reduzierung de Haftstrafe beigetragen haben. Was genau den Ausschlag gab, dass aus zwölf Jahren Haft neun wurden, wird die Urteilsbegründung zeigen. Sie wird in 60 Tagen hinterlegt. Erst dann wird Verteidiger Nicola Nettis entscheiden, ob er dagegen Kassationsbeschwerde einlegen wird. Da das jüngste Urteil nicht rechtskräftig ist, bleibt der 38-Jährige auf freiem Fuß. Er lebt nicht in Südtirol.<BR /><BR />Der Vorfall hatte sich am Abend des 30. Dezember 2022 in Blumau ereignet. Eine 37-Jährige und ihr Freund (29) waren vor ihrem Haus aus dem Hinterhalt mit einem Gewehr beschossen worden. Beide Opfer erlitten Schusswunden an den Beinen. Diese erforderten mehrere chirurgische Eingriffe und einen Krankenhausaufenthalt. Die erste Einvernahme der Opfer lieferte den Carabinieri Anhaltspunkte auf den mutmaßlichen Schützen. Die Frau wollte den Mann nämlich erkannt und soll den Beamten auch seinen Namen genannt haben: Ihr zufolge sei es ihr Ex-Mann gewesen, der ihr und ihrem Begleiter vor der Wohnung, in der sie seit eineinhalb Jahren lebte, aufgelauert habe. <BR /><BR />In der Folge werteten die Carabinieri die Aufzeichnungen von Überwachungskameras in der Nähe des Tatorts aus. Diese zeigten, dass der Schütze nach der Tat in einem weißen Lieferwagen über den nahegelegenen Radweg geflüchtet war. <BR /><BR />Ende Jänner konnte der dringend tatverdächtige Brixner dann außerhalb von Südtirol ausgeforscht werden. Zwar hatten ihm zwei Männer bescheinigt, dass er zur Tatzeit mit ihnen in Brescia gewesen sei. Doch dies stellte sich als unwahr heraus. Die beiden Personen – ein Bekannter und ein Verwandter des Brixners – wurden schließlich wegen mutmaßlicher Falschaussage angezeigt.