Am 30. Dezember 2022 waren eine 37-Jährige und ein 29-Jähriger in Blumau vor ihrem Haus durch Pistolenschüsse an einem Bein bzw. am Fuß verletzt worden <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/blumau-mann-feuert-mit-gewehr-schuesse-auf-paar-ab" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">(STOL hat berichtet)</a>. Die Waffe wurde nie gefunden. <BR /><BR />Die Frau wollte in dem Schützen, der nicht maskiert war, ihren in der Lombardei wohnhaften Ex-Partner erkannt haben. Dieser sei nach der Tat mit seinem Auto geflüchtet. Gegen den 38-Jährigen wurde Anklage erhoben, er wurde von Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg im verkürzten Verfahren verurteilt. Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, der Brixner ist auf freiem Fuß. <BR /><BR />Verteidiger Alex Cuccurullo hatte einen Freispruch gefordert: Außer der Aussage eines der Opfer gebe es keine Beweise für die Anwesenheit seines Mandanten am Tatort. Vielmehr hätten ihm gleich zwei Personen bescheinigt, dass er zur Tatzeit in Brescia gewesen sei. Das habe auch sein Handysignal bestätigt. Doch genau dieses Argument zeige laut Urteilsbegründung nicht nur, dass die Tat mit Vorbedacht verübt worden sei, sondern auch, dass die beiden Zeugen die Unwahrheit gesagt hätten. <BR /><BR />Das Handy sei zwar in Brescia gewesen – der Richter nimmt aber an, dass der Brixner es absichtlich dort gelassen habe. Doch es sei nicht in jenen Funkmast eingeloggt gewesen, der den Stadtteil abdeckt, in dem sich der Angeklagte laut Aussage der Zeugen aufgehalten habe. Die beiden Personen – ein Bekannter und ein Verwandter des Brixners – wurden schließlich wegen mutmaßlicher Falschaussage angezeigt.