Benedict Chika Ibolekwu sitzt seit März 2024, als er aufgrund eines EU-Haftbefehls von Deutschland an Italien ausgeliefert worden war, im Gefängnis von Trient in vorbeugender Verwahrungshaft. Dem Ex-Schwiegersohn von Waltraud Kranebitter Auer wurde zur Last gelegt, sie am 13. Februar 2024 im Keller ihres Hauses in der Cavourstraße in Bozen brutal mit einer Stichwaffe attackiert und verletzt zu haben. <BR /><BR />Im vergangenen September hatte Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco Ibolekwu im verkürzten Verfahren aufgrund schwerwiegender Indizien für schuldig befunden. Alternative Szenarien – wie von der Verteidigung ins Feld geführt – hatte die Richterin ausgeschlossen. <BR /><BR /> Der Angeklagte hatte von Anfang an auf seine Unschuld gepocht. Im Berufungsverfahren, das gestern am Oberlandesgericht in Bozen begonnen hat, gab er eine spontane Erklärung ab. Knapp eine Stunde lang berichtete er über sein Leben und schilderte, wie sich das Verhältnis zu seiner Familie entwickelt hat. Dann vertagte der Strafsenat (Vorsitz Richterin Silvia Monaco) die Verhandlung, die im verkürzten Verfahren hinter verschlossenen Türen abgehalten wird, auf den 5. Juni.<BR /><BR /> Möglicherweise wird Ibolekwu an diesem Tag seine Erklärung noch ergänzen, bevor die Plädoyers beginnen. Sowohl die stellvertretende Generalanwältin, Donatella Marchesini, als auch Rechtsanwältin Christine Jöchler, die die Familie als Nebenklägerin vertritt, dürfte die Bestätigung des erstinstanzlichen Urteils beantragen, da sie es für ausreichend und überzeugend begründet halten. <BR /><BR />Benedict Chika Ibolekwus Verteidiger – die Rechtsanwälte Amanda Cheneri und Dominik Schöpf – ziehen hingegen die Erkenntnisse zur Tatwaffe und zu einigen Spuren in Zweifel. <BR /><BR />Rechtsmediziner Dr. Dario Raniero war beispielsweise zum Schluss gekommen, dass Waltraud Kranebitter Auers schwere Verletzungen durch eine kleine Axt zustande gekommen seien. Die Verteidiger glauben, dass die Beschaffenheit der Wunden nicht zu diesem Werkzeug passe. Die Tatwaffe wurde übrigens bis heute nicht gefunden.<BR /><BR />Auch dürfte die Verteidigung argumentieren, dass am Tatort keine Finger- oder Schuhabdrücke oder DNA gesichert worden sei, die Ibolekwu gehören. Auch habe keine einzige Überwachungskamera in der Umgebung eine verdächtige Person gefilmt, schon gar nicht den Angeklagten. Lückenhaft sei schließlich nach Auffassung der Verteidigung die Sicherung von Spuren gewesen: Das Mietauto, mit dem Ibolekwu von München nach Bozen gekommen war, sei nicht auf Blutspuren untersucht worden – die wohl dort gewesen wären, wenn er die Tat begangen hätte, glauben die Verteidiger. <BR /><BR />Sollten die aufgeworfenen Fragen den Strafsenat überzeugen, dass in dem Fall noch Klärungsbedarf besteht, könnte die Beweisaufnahme wieder eröffnet, und es könnten dabei auch Zeugen angehört werden. Falls nicht, könnte schon am nächsten Verhandlungstag das Urteil fallen.