„Die Ermittlung war lückenhaft, und es gibt alternative Szenarien“, sagt Rechtsanwalt Dominik Schöpf. Schöpf verteidigt Benedict Chika Ibolekwu gemeinsam mit seiner Kollegin Amanda Cheneri. <BR /><BR />Benedict Chika Ibolekwu sitzt seit März 2024, als er aufgrund eines EU-Haftbefehls von Deutschland an Italien ausgeliefert worden war, im Gefängnis von Trient in vorbeugender Verwahrungshaft. Dem Ex-Schwiegersohn von Waltraud Kranebitter Auer wurde zur Last gelegt, sie am 13. Februar 2024 im Keller ihres Hauses in Bozen brutal mit einer Stichwaffe attackiert und verletzt zu haben. <BR /><BR />Im vergangenen September hatte Vorverhandlungsrichterin Elsa Vesco Ibolekwu im verkürzten Verfahren für schuldig befunden. Laut Urteilsbegründung lägen gegen ihn mehrere schwerwiegende Indizien vor.<BR /><BR />„Es sind eben nur Indizien, aber keine Beweise“, sagt Rechtsanwalt Schöpf. Benedict Chika Ibolekwu habe auf einen Vergleich, der es ihm ermöglicht hätte, seine Strafe in Form von gemeinnütziger Arbeit abzuleisten, bewusst verzichtet. „Mein Mandant hat von Anfang an eine einheitliche, kohärente Verteidigungslinie gefahren, er beteuert nach wie vor seine Unschuld und kämpft deshalb für einen Freispruch“, so Schöpf.<BR /><BR />Im Berufungsschriftsatz an das Oberlandesgericht wird beanstandet, dass in erster Instanz die anderen möglichen Szenarien, die die Verteidigung dargelegt habe, nicht berücksichtigt worden seien. Es gebe sogar drei alternative Varianten. <BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft hatte Benedict Chika Ibolekwu vorgehalten, die Tat mit Vorbedacht begangen zu haben. Schon am 9. Februar sei er mit einem Mietwagen nach Südtirol gekommen. Sein Handy sei zwischen dem späten Abend und Mitternacht im Bereich Andreas- Hofer-Straße/Cavourstraße geortet worden. <BR /><BR />Genau in diesem Zeitraum habe es im Mehrfamilienhaus, in dem Waltraud Kranebitter Auer wohnt, mehrere ungewöhnliche Stromausfälle gegeben – bei jenen drei Parteien, deren Stromzähler unbeschriftet waren. Im Raum stand somit der Verdacht, dass jemand ausprobiert haben könnte, welcher Schalter zur Wohnung von Kranebitter Auer gehört – eine Art „Generalprobe“ für die Tat. <BR /><BR />Laut Verteidigung sei Ibolekwu an dem Abend aber nur im Auto gesessen und habe vergeblich darauf gewartet, einen Blick auf seine Familie werfen zu können. Am Morgen sei er dann wieder heim gefahren. <BR /><BR />Am Tag des Übergriffs auf Waltraud Kranebitter Auer war der 37-Jäheige auch mit einem Mietwagen nach Südtirol gekommen. Er habe aber an der Uni Bozen zu tun gehabt und entsprechend ausgesagt, betonen seine Verteidiger. <BR /><BR />Eine Überwachungskamera hatte den Wagen am Bozner Zollplatz gefilmt. „Nur den Wagen, der Insasse ist auf keiner Aufnahme zu sehen“, betont Schöpf. Mehr noch: Keine einzige Überwachungskamera in der Umgebung des Tatortes habe eine verdächtige Person gefilmt, schon gar nicht Ibolekwu. Auch sei die Ermittlung lückenhaft durchgeführt worden: Die Ermittler hätten es verabsäumt, das Mietauto auf Blutspuren zu untersuchen, die zweifellos dort gewesen wären, wenn Ibolekwu die Tat begangen hätte. <BR /><BR />Schließlich sei die Ankündigung des 37-Jährigen um die Jahreswende, dass „die Familie einmal berühmt sein“ werde, keinesfalls ein Hinweis darauf, dass er ein Verbrechen geplant habe: Vielmehr habe Ibolekwu sich auf ein Verfahren wegen Entzug der Kinder bezogen, das er in Deutschland beantragt habe.