Es ist vorerst nicht rechtskräftig. Wie berichtet, hatte Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg den 44-Jährigen heuer im März zu 4 Jahren Haft und 15.000 Euro Schadenersatz verurteilt. Eine automatische Reduzierung des Strafmaßes um ein Drittel stand ihm aufgrund des verkürzten Verfahrens zu. <h3> Am Hals gepackt, zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen</h3>Laut Anklage hatte der Mann seine Ex-Partnerin zu Hause aufgesucht. Noch an der Wohnungstür sei es zu einer Auseinandersetzung gekommen. Plötzlich soll der 44-Jährige seine Ex ins Gesicht geschlagen, sie am Hals gepackt, zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen haben.<h3> Sohn konnte im letzten Moment das Schlimmste verhindern</h3> Glücklicherweise kam der Sohn der beiden in dem Moment nach Hause. Es gelang ihm, dazwischenzugehen, den 44-Jährigen wegzuzerren und einen Notruf abzusetzen. Die Frau wurde mit Verletzungen im Gesicht, am Kopf und Würgemalen am Hals ins Brixner Spital eingeliefert, der Angreifer wurde vorübergehend festgenommen. Seine Handlungen wurden von der Staatsanwaltschaft als Mordversuch eingestuft. <h3> Noch nicht rechtskräftig</h3>Das Urteil aus zweiter Instanz ist vorerst nicht rechtskräftig, Verteidiger Nicola Nettis hat bereits Kassationsbeschwerde angekündigt. Sein Mandant bleibt vorerst auf freiem Fuß. <BR /><BR />Sollte das Höchstgericht das Urteil aus dem Berufungsverfahren bestätigen, muss der 44-Jährige seine Strafe antreten.