Mittwoch, 20. März 2024

Mordversuch in Vahrn: 8 Jahre Haft beantragt

8 Jahre Haft hat die Staatsanwaltschaft am Dienstag für jenen 44-Jährigen gefordert, dem Mordversuch an seiner Ex-Partnerin (40) in Vahrn zur Last gelegt wird. Ihm wird vorgehalten, die Frau am 10. März 2023 attackiert und auch am Hals gepackt zu haben. Die Verteidigung sieht hingegen Ungereimtheiten in den Schilderungen von Opfer und Zeugen und plädierte auf eine Rückstufung der Straftat in Körperverletzung.

Eine 40-Jährige soll im März des Vorjahres in ihrer Wohnung in Vahrn von ihrem Ex-Partner angegriffen worden sein. Der Mann steht nun wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes vor Gericht. Shutterstock/ - Foto: © Shutterstock

Wie berichtet,
hatte der Mann die 40-Jährige zu Hause aufgesucht. Noch an der Wohnungstür soll es zu einer Auseinandersetzung gekommen sein. Plötzlich soll der 44-Jährige seine Ex ins Gesicht geschlagen, sie am Hals gepackt, zu Fall gebracht und mit dem Kopf auf den Boden geschlagen haben. Glücklicherweise kam der Sohn der beiden in dem Moment nach Hause. Es gelang ihm, dazwischen zu gehen, den 44-Jährigen wegzuzerren und einen Notruf abzusetzen. Sofort eilten Polizei und Rettung an den Tatort.

Nach der Erstversorgung wurde die Frau ins Brixner Spital gebracht. Sie hatte Verletzungen im Gesicht, am Kopf und Würgemale am Hals davongetragen. Der Angreifer wurde festgenommen. Er blieb rund einen Monat lang in vorbeugender Verwahrungshaft hinter Gittern, dann wurde er auf freien Fuß gesetzt, aber mit einem Aufenthaltsverbot in Vahrn und Brixen belegt.

Staatsanwalt fordert 8 Jahre Haft

Im verkürzten Verfahren vor Vorverhandlungsrichter Emilio Schönsberg unterstrich der Leitende Staatsanwalt Axel Bisignano gestern seine Überzeugung, dass eindeutig ein Mordversuch vorlag: Der Angeklagte habe das Opfer schließlich am Hals gepackt und zugedrückt.

Der Staatsanwalt forderte einen Freiheitsentzug von 8 Jahren. Bei dem beantragten Strafmaß ist dem verkürzten Verfahren bereits Rechnung getragen, das dem Angeklagten eine automatische Reduzierung der Strafe um ein Drittel zugesteht.

Verteidigung: Ungereimtheiten in Zeugenaussagen

Die Verteidiger Nicola Nettis und Silvia Negri zeigten sich in ihrem Plädoyer hingegen überzeugt, dass der 44-Jährige gegenüber seiner Ex keine Tötungsabsicht gehegt habe, deshalb sollte der Straftatbestand in Körperverletzung rückgestuft werden. Die Verteidigung will Ungereimtheiten in den Aussagen der Personen, die zum Tatzeitpunkt vor Ort waren, gefunden haben.

Weder der ältere Sohn, der seiner Mutter zu Hilfe geeilt war, noch der jüngere, der sich zum Zeitpunkt des Übergriffs im Haus befand, hätten gesehen, wie der 44-Jährige die Frau am Hals gepackt habe, das gehe allein aus ihrer Aussage hervor. Auch wollen die Verteidiger Widerspruche in den Angaben der Frau gefunden haben.

Diese hat sich – vertreten von Rechtsanwalt Alessandro Tonon – als Nebenklägerin in das Verfahren eingelassen. Nach der 2-stündigen Verhandlung vertagte Richter Schönsberg für die Repliken auf den 26. März, im Anschluss daran soll das Urteil fallen.

rc

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