Wie berichtet, war es zu der Tat in einem Mehrfamilienhaus in der Roenstraße gekommen. Dem 39-Jährigen wird vorgehalten, dass er seine Frau (34) mit einem Küchenmesser attackiert habe. Die verletzte Frau konnte aus der Wohnung bis zum Hauseingang flüchten – wovon die später gesicherten Blutspuren zeugten. Der Ehemann wurde von der Polizei in der Nähe des Hauses dingfest gemacht. 2 Monate lang saß er im Bozner Gefängnis, in der Folge kam er auf Antrag seiner Verteidiger Nicola Nettis und Ernest Cuccarollo zwar wieder frei, wurde aber mit Annäherungs- und Aufenthaltsverbot belegt.<BR /><BR />Die Staatsanwaltschaft bezichtigt den Kolumbianer des Mordversuchs mit 2 erschwerenden Umständen: Das Opfer war die Frau des Verdächtigen, und die Tat sei im Zuge von häuslicher Gewalt begangen worden. Häusliche Gewalt wird dem 39-Jährigen auch gesondert vorgehalten. Diesen Vorwurf bestreitet er aber entschieden: Er habe seine Frau nie misshandelt, vielmehr sei am 16. Mai ein Beziehungsstreit ausgeartet. Auch der Mann selbst hatte dabei Schnittwunden davongetragen. Die Verletzungen am Hals des Opfers wurden im Bozner Krankenhaus versorgt.<BR /><BR /> Nun hat die Verteidigung 2 Wochen Zeit, um Entlastungsmaterial vorzulegen. Ein Schwerpunkt wird sein, abzuklären, ob die zugefügten Verletzungen auch lebensbedrohlich hätten sein können, ein weiterer, die Vorhaltung der häuslichen Gewalt zu widerlegen. Sollte die Argumente die Staatsanwaltschaft nicht überzeugen, wird sie in der Folge Anklage erheben.