„Wir versuchen, den Sachverhalt aufzuklären, um herauszufinden, ob ein strafbares Verhalten vorliegt“, sagte der Sprecher der zuständigen Landshuter Staatsanwaltschaft, Ralph Reiter, am Donnerstag der Deutschen Presse- Agentur dpa. Es gebe bislang keinen konkreten Verdacht, dass es sich um eine Straftat handele. „Aber das ist gerade der Sinn von Vorermittlungen, dass man erst einmal klärt, was ist los und worum geht es.“Am Mittwoch war ein Passagier, dessen Notebook beim Sicherheitscheck wegen möglichen Sprengstoffs aufgefallen war, mit dem Rechner unerkannt in der Menge im Sicherheitsbereich verschwunden. Laut Reiter muss nun zunächst der unbekannte Mann gefunden werden. Dann müsse geprüft werden, ob der Passagier eventuell auch unbewusst verbotene Substanzen dabei hatte und so den Alarm ausgelöst hat. Dadurch könne sich ein Fluggast auch fahrlässig strafbar gemacht haben.Falls der Mann keine Bombe dabei hatte und nur vor einer erneuten Überprüfung des Notebooks flott weggegangen ist, sieht Reiter kein strafbares Verhalten. Das sei dann eher eine Frage der Sicherheitsvorkehrungen. Der Staatsanwalt schließt nicht aus, dass es einfach zu einem Missverständnis zwischen Sicherheitspersonal und dem Fluggast gekommen ist.dpa