„Wir möchten betonen, dass diese äußerst fragwürdige Maßnahme hauptsächlich Mütter bzw. Väter betrifft, die den Urlaub nicht gänzlich angereift haben, da sie sich in Elternzeit oder Wartestand befanden, um die eigenen Kinder zu pflegen und zu erziehen: Eine Aufgabe, die aufgrund ihrer gesellschaftlichen Bedeutung geschützt wird“, schreiben die Sekretäre von GBW/FLC AGB/CGIL SGBCISL UIL/SGK SSG/ASGB am Freitag in einer Aussendung. Die Verwaltung sehe dies aber anders - „mütterfeindlich“, wie es in dem Gewerkschaftsschreiben heißt. Sie hätten um eine „Denkpause“ gebeten, so die Gewerkschaftler, „auch in Erwartung der im Oktober vorgesehenen Berufungsurteile. Der Richter hatte zwar über diese Materie in einem ersten Verfahren, selbst in Ermangelung einer rechtsgültigen Dienstverpflichtung, den Gehaltsabzug bestätigt. Er hatte es als ‚selbstverständlich und dokumentiert‘ beurteilt, dass die Interessierten ‚ihren Urlaub, ohne dass dieser angereift sei, bereits schon genossen hätten‘“, heißt es in der Aussendung.In einem Rundschreiben der Schulämter wurde den Schulen die Neuerungen im Bezug auf nicht angereiften Urlaub mitgeteilt.Dieses Rundschreiben beinhaltet – laut Schulgewerkschaften - Behauptungen, die mit dem Landeskollektivvertrag im Widerspruch stehen. „Dies wird weitere Gerichtsbarkeiten zur Folge haben“, kündigen die Gewerkschaftsvertreter an.Möchte die Landesverwaltung die Dienstverpflichtungen des Lehrpersonals ändern bzw. erhöhen, so solle sie dies „an den Verhandlungstisch bringen und mit den Gewerkschaftsorganisationen über diese Thematik debattieren. Keinesfalls soll aber dieser ‚Streit‘ auf den Rücken der Mütter ausgetragen werden“, schließen die Sekretäre der Schulgewerkschaften ihre Mitteilung.