Heinrich Erhard, Direktor des Amtes für Jagd und Fischerei, zeigte sich gestern erfreut über die Entscheidung. „Wir hatten uns heuer bemüht, die wesentlichen Einwände, die in den vergangenen Jahren gegen die Murmeltierjagd vorgebracht wurden, auszuräumen. Das Gericht hat dem wohl Rechnung getragen.“ Einer der gewichtigsten Einwände war, dass die erheblichen Schäden auf Mähwiesen, die durch das Wühlen der Murmeltiere beklagt wurden, nicht genau belegt werden konnten. „Heuer haben die 40 betroffenen Reviere exakte Lageberichte vorgelegt. Die Untersuchung umfasste den Murmeltierbestand in jeder einzelnen Örtlichkeit, die potentiellen Gefahren, die angerichteten Schäden – alles durch entsprechendes Bildmaterial dokumentiert,“ so Erhard. Damit dürfte für das Verwaltungsgericht die Notwendigkeit der im so genannten „Murmeltierdekret“ vorgesehenen 1250 Abschüsse ausreichend belegt worden sein. Die meritorische Entscheidung steht noch aus. Betroffen ist rund ein Drittel der Reviere in Südtirol. Die Dringlichkeitsverfügung, mit der die Jagd auf Antrag der Liga gegen Tierversuche (LAV) Anfang September gestoppt worden war, ist somit ausgesetzt. „Rund 250 Tiere sind vor der Verfügung bereits entnommen worden – bleiben also noch 1000 Murmeltiere, die bis zum 30. September gejagt werden können,“ sagt Erhard. Danach darf nicht mehr geschossen werden. Die LAV habe noch nicht erwägt, ob sie jetzt weitere rechtliche Schritte setze, sagte Rechtsanwalt Mauro Depascalis. Laut Einschätzung der Tierschützer seien die Schäden nicht als derart erheblich einzustufen, um die Jagd auf die Murmeltiere – eine europaweit geschützte Tierart – zu rechtfertigen.rc/D