"Damit werden wir der sogenannten Berufsqualifikationsrichtlinie der EU gerecht, die mehr Klarheit und eine Vereinheitlichung bei der Anerkennung von beruflichen Befähigungsnachweisen auf Gemeinschaftsebene anstrebt", so Landesrätin Waltraud Deeg."Zugleich sind im Beschluss je nach Ausbildungstyp bei Bedarf spezifische Ausgleichsmaßnahmen für die Aufnahme an eine Landesmusikschule vorgesehen. So können wir einheitlich hohe Ausbildungsstandards der Lehrpersonen gewährleisten und stellen die Qualität des Musikunterrichts auf eine solide Basis", erklärt Deeg.Das erforderliche Ausbildungsniveau für Musikschulen entspricht dabei jenem für den Musikunterricht an den Mittel- und Oberschulen, somit gelten einheitliche Qualifikationskriterien für alle Schulen.Der Beschluss kommt ab dem Schuljahr 2014-15 zur Anwendung und gilt somit auch für die derzeit laufende Eintragung in die Rangordnung zur befristeten Aufnahme des Lehrpersonals.Die spezifischen Voraussetzungen für den Zugang zu den einzelnen Unterrichtsfächern, einschließlich konkreter Beispiele geeigneter Ausbildungsnachweise, sind auf der Webseite der Landesabteilung Personal veröffentlicht, auf der auch das dazugehörige Formblatt abgerufen werden kann.Anträge auf Eintragung in die Rangordnung zur befristeten Aufnahme für das Schuljahr 2014-15 können bis um 12.00 Uhr des 31. März 2014 eingereicht werden.