Im Frühjahr hatte der Staatsrat entschieden, dass das Land der SAD die Miete für Remisen für die Jahre 2011 und 2012 nachzahlen muss. Jetzt kommen die Zahlungen für weitere Jahre hinzu – und da wird es teuer. <BR /><BR /> Die SAD hat einen Rekurs auch für jenen Zeitraum eingelegt, in dem sie den außerstädtischen Busdienst bis zur Übergabe an die neuen Betreiber weitergeführt hat – und jetzt vom Bozner Verwaltungsgericht in einigen Punkten Recht bekommen.<BR /><BR />In der Übergangsphase zur Neuvergabe der außerstädtischen Busdienste hatte das Land die Konzessionen der bisherigen Betreiber verlängert, um die Aufrechterhaltung der Busdienste zu gewährleisten. Allerdings – so beklagte die SAD in ihrem Rekurs, der die Jahre 2019 und 2020 betraf – habe das Land bei den Standardkosten willkürlich und ohne Begründung den Rotstift angesetzt. <h3> Die SAD bekommt Recht</h3>Einigen Beanstandungen der SAD hat das Land inzwischen Rechnung getragen. Andere hat das Verwaltungsgericht in seinem Urteil als haltlos bzw. unzulässig eingestuft. Aber: Was einen Aspekt der Führungskosten und die Mietkosten angeht, die für Parkplätze bzw. Remisen an Private bezahlt wurden, bekam die SAD Recht. <BR /><BR />In derselben Sache hatte der Staatsrat im Mai einem SAD-Rekurs zu den Jahren 2011 und 2012 stattgeben. Das Land hatte die Standardkosten neu festgelegt, und dabei nur Mietkosten für Landesimmobilien anerkannt, nicht mehr für etliche private Remisen. Der Staatsrat holte ein Gutachten ein, demzufolge diese Standardkosten rückwirkend auszuzahlen seien.<h3> Keine klaren Kriterien</h3>Auf diesen Entscheid hat nun das Verwaltungsgericht (Präsident Michele Menestrina, Gerichtsrätin und Urteilsverfasserin Lorenza Pantozzi Lejefors, Gerichtsräte Margit Falk Ebner und Sarre Pirrone) verwiesen. Das Land habe zwar bei der Festlegung der Standardkosten technischen Ermessensspielraum, die Entscheidungen müssten aber nachvollziehbar begründet werden. Bei der Prüfung der angefochtenen Beschlüsse der Landesregierung sei aber nicht ersichtlich, aufgrund welcher Kriterien bei der Berechnung der Standardkosten bestimmte Kostenpunkte ausgeschlossen worden seien. <BR /><BR />Das Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig, das Land kann noch Rechtsmittel einlegen. Indes behängen noch weitere SAD-Rekurse zu den Standardkosten – ab dem Jahr 2009. Sollte das Land in allen Fällen zur Nachzahlung verurteilt werden, könnten schätzungsweise über 3 Millionen Euro zusammenkommen.<BR />