Damit nicht genug: Der aus der Ukraine stammende Mann wurde ins Polizeianhaltezentrum (PAZ) an der Rossauer Lände gebracht und dort stundenlang in eine Zelle gesperrt. Obwohl er auf seine gesundheitlichen Probleme aufmerksam machte und im Haftraum den Notfallknopf drückte, sollen weder der Leiter der Aufnahmestelle noch der Arrestanten-Posten reagiert haben. Am Abend wurde der Mann mit laut Anklage erkennbaren Schlaganfall-Symptomen im PAZ einem Polizeijuristen vorgeführt - in einem Rollstuhl, weil er mittlerweile nicht mehr selbstständig gehen konnte.<BR /><BR />Der Polizeijurist missbrauchte laut Anklageschrift wissentlich seine Befugnisse, indem er gegen 21.00 Uhr mit dem Mann eine Vernehmung durchführte, „obwohl dieser augenscheinlich nicht vernehmungsfähig und nicht in der Lage war, sein rechtliches Gehör zu wahren.“ Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Missbrauch der Amtsgewalt und das Quälen und Vernachlässigen eines Gefangenen vor. Der Leiter der Aufnahmestelle im PAZ und der Arrestanten-Posten müssen sich wegen Quälens und Vernachlässigens eines Gefangenen verantworten. Dem Polizisten, der den Mann am Schwarzenbergplatz verletzt hatte, wird fahrlässige Körperverletzung angekreidet, wobei sein Vorgehen laut Anklage eine schwere Gesundheitsschädigung des Betroffenen bewirkte. Für alle vier gilt die Unschuldsvermutung.<BR /><BR />„Es ist eine außergewöhnliche Sache“, meinte der Staatsanwalt zu Beginn der Verhandlung. Die Amtshandlung am Schwarzenbergplatz sei „eskaliert“. Dem dort tätigen Beamten billigte der Ankläger allerdings zu, nicht vorsätzlich mit einer Verletzungsabsicht gehandelt zu haben. Bei hinreichender Klärung des Sachverhalts sei für diesen Polizisten eine diversionelle Erledigung „möglich“.<BR /><BR />Anders sah das der Staatsanwalt das bei den drei weiteren Angeklagten. Im PAZ habe der 54-Jährige eindeutige Schlaganfall-Symptome gehabt, diese den Beamten auch vermittelt, sei aber stundenlang in eine Zelle gesperrt und sich selbst überlassen worden: „Ihm wird heiß. Ihm wird schlecht. Er kann nicht stehen. Er kann nicht gehen.“ Die Beamten hätten trotzdem nicht reagiert.<BR /><BR />Das Verhalten des Polizeijuristen war dem Staatsanwalt völlig unverständlich. Die der Vernehmung beigezogene Schriftführerin „hat geglaubt, er (der Betroffene, Anm.) ist ein Pflegefall.“ Der Mann sei „komplett nicht ansprechbar“ gewesen. Der Polizeijurist habe bei der Vernehmung „amtsmissbräuchlich“ gehandelt.