Ein Trentiner (37) war angeklagt, mit schillernden Versprechen und gefälschten Edelsteinen einen Anleger in Brescia um Tausende Euro betrogen zu haben. Nach seiner rechtskräftigen Verurteilung muss er dem Geschädigten jetzt einen saftigen Schadenersatz leisten.<BR /><BR />Im Jahr 2018 soll der Mann mit einem Komplizen einem Interessenten drei Diamanten mit einem angeblichen Marktwert von 163.000 Euro zu einem günstigen Preis angeboten haben. Geblendet von der Aussicht auf ein Schnäppchen habe der Käufer 15.000 Euro überwiesen, die Zahlung aber noch storniert. <BR /><BR /> Monate später hatten das Duo mehr Erfolg: Dieses Mal sollen sie demselben Anleger zwei gefälschte Diamanten als Sicherheit gegeben und ihn so dazu verleitet haben, insgesamt 70.000 Euro zu zahlen. Versprochen gewesen sei eine monatliche Rendite von bis zu fünf Prozent – das Geld aber blieb aus. Auch die „Diamanten“ hätten sich als Fälschungen erwiesen.<h3> Kassationsgericht weist Rekurs zurück</h3>Das Oberlandesgericht Brescia verurteilte den 37-Jährigen wegen Betrugsversuch und Betrug und koppelte die Aussetzung seiner Strafe zur Bewährung an die Bedingung, dass er dem Geschädigten 73.000 Euro Schadenersatz leiste. Der Trentiner legte Kassationsbeschwerde ein: Sein Komplize solle die Hälfte der Summe berappen, da sie die Tat gemeinsam begangen hätten. <BR /><BR />Das Kassationsgericht wies die Beschwerde aber zurück. Es spiele keine Rolle, an wen das Opfer das Geld gezahlt habe. Der Angeklagte sei im arbeitsfähigen Alter und könne die Rückzahlung leisten, daher müsse er allein für die gesamte Summe einstehen.