Bereits im Dezember vergangenen Jahres war der aus Albanien stammende Marius Deda wegen versuchten Mordes und vorsätzlicher Körperverletzung zu zwölf Jahren Haft verurteilt worden. Gegen dieses Urteil legte der Pflichtverteidiger des Angeklagten, der römische Rechtsanwalt Marco Borrani, Berufung ein. <BR /><BR />Mit seinen Einwänden blitzte er jedoch vor dem Berufungsgericht ab. Dieses bestätigte das Urteil und erklärte die eingereichte Berufung für unzulässig. Die Begründung: Der Berufungsschriftsatz sei zu allgemein formuliert und zudem verspätet eingebracht worden. Schon in erster Instanz hatte die Verteidigung darauf gepocht, dass der Angeklagte weder auf den Überwachungsvideos eindeutig identifizierbar noch eine Tötungsabsicht erwiesen sei.<h3> Staatsanwaltschaft: Ohne Skrupel habe Deda auf einen 26-jährigen Landsmann eingestochen </h3>Ohne Skrupel, so der Vorwurf der Staatsanwaltschaft, soll der 33-jährige Deda am 24. Juni 2024 nach dem EM-Spiel Italien-Kroatien am Siegesplatz in Bozen auf einen 26-jährigen Landsmann eingestochen haben. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen am Arm und an der Kehle, musste im Bozner Krankenhaus notoperiert werden und schwebte tagelang in Lebensgefahr. Den Ermittlungen zufolge soll der Angeklagte zuvor in eine Schlägerei verwickelt gewesen sein, die zwischen zwei Gruppen von Albanern nach dem EM-Spiel ausgebrochen war. Im Zuge dieser Handgreiflichkeiten soll der Angeklagte ein Messer gezogen und neben dem 26-jährigen auch eine 23-jährige Landsfrau leicht verletzt haben ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/bozen-messerstecher-nach-em-spiel-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">wir haben berichtet</a>).<h3> Deda tauchte unter – seither ist er unauffindbar</h3>Knapp einen Monat nach der Tat hatte die Polizei den Verdächtigen in Pordenone ausgeforscht. Zunächst saß Deda im Gefängnis von Tolmezzo in Untersuchungshaft, später wurde er mit Aufenthaltspflicht in Friaul belegt. Kurze Zeit später tauchte er jedoch unter und ist bis heute unauffindbar.<BR /><BR />Die beiden Opfer der Messerattacke hatten sich in das Verfahren als Nebenkläger eingelassen. Neben der Freiheitsstrafe muss der Angeklagte die Prozesskosten tragen und ihnen Schadenersatz leisten: 58.000 Euro an den schwer verletzten Mann (vertreten durch Rechtsanwalt Angelo Polo) und 10.000 Euro an die 23-Jährige (vertreten durch Rechtsanwalt Nicola Nettis). <h3> Haftbefehl erst nach rechtskräftigem Urteil</h3>Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, erst dann kann ein Haftbefehl erlassen werden – die Staatsanwaltschaft muss einen solchen beim Vollstreckungsrichter beantragen. Sollte Deda bis dahin gefasst werden, wird er die verhängte Freiheitsstrafe antreten müssen. Bis dahin bleibt der 33-Jährige flüchtig.