Donnerstag, 18. Januar 2018

Mutter darf ihr Kind nicht vom Sexualkundeunterricht befreien lassen

Eine Schweizer Mutter hat nach Ansicht des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte kein Recht darauf, ihr Grundschulkind vom Sexualkundeunterricht befreien zu lassen. Die Straßburger Richter wiesen die Klage der Frau am Donnerstag als unbegründet zurück.

Die Mutter hatte den Aufklärunterricht als zu früh empfunden.









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