Wenn Tolpeit in Freiheit bleiben will, muss er eine ganze Reihe von Regeln und Auflagen einhalten. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Das Trienter Überwachungsgericht hat aufgrund der jüngsten psychiatrischen Beurteilung in einem Beschluss festgelegt, unter welchen Auflagen Tolpeit in Freiheit unter Aufsicht bleiben kann. <BR /><BR />Wie berichtet, hatte das Gericht im Spätherbst grundsätzlich grünes Licht gegeben, damit Tolpeit die geschlossene Einrichtung in Pergine, in der er ursprünglich laut Urteil 16 Jahre bleiben sollte, verlassen konnte. <BR />In der Folge wurde für ihn ein Platz in einer betreuten Einrichtung im Trentino gefunden. <BR /><BR />Die Beurteilung hat ergeben, dass sich Tolpeits Zustand erheblich gebessert bzw. sich seine potenzielle Gefährlichkeit im Vergleich zum Zeitpunkt seiner Einweisung deutlich verringert hat. Erst das machte die Aufhebung der Sicherungsverwahrung in der REMS möglich, wo Tolpeit rund 6 Jahre verbracht hat.<h3> Freiheit mit vielen Einschränkungen</h3>Freiheit unter Aufsicht bedeutet aber nicht, dass Tolpeit jetzt gehen kann, wohin er möchte. Wie ihm vorgeschrieben ist, muss er in der therapeutischen Einrichtung seinen fixen Wohnsitz haben bzw. er darf nur dort leben. Verlassen darf er sie nur, falls es seine Behandlung – der er sich regelmäßig unterziehen muss – erfordert. <BR /><BR />Weiters ist ihm auferlegt, alle hausinternen Regeln einzuhalten, gute Führung an den Tag zu legen, keinen Alkohol und keine Drogen zu konsumieren, zudem darf er nicht Autofahren, keine Waffen besitzen und keinen Kontakt zu vorbestraften oder drogensüchtigen Personen pflegen. Diese Regeln gelten bis zur nächsten psychiatrischen Beurteilung (einmal im Jahr). <h3> Er muss nie ins Gefängnis</h3>Für Cleto Tolpeit war im März 2017 am Bozner Landesgericht eine Sicherheitsverwahrung von 16 Jahren verfügt worden, nachdem der Amtssachverständige Fabio Bonadiman ihn als gemeingefährlich eingestuft und ihm eine schizophrene Persönlichkeitsstörung samt psychotischer Dekompensation bescheinigt hatte. Tolpeit war angelastet worden, am 24. Jänner 2016 seine Mutter Irma Denicolò (87) mit 20 Messerstichen getötet zu haben. <BR /><BR />Da er laut Amtsgutachten nicht schuldfähig war, wurde keine Haftstrafe zusätzlich zur Sicherungsverwahrung verhängt, Tolpeit muss also – auch im Falle einer vollständigen Genesung – niemals ins Gefängnis. <BR /><BR />Anders sieht es für Lukas Oberhauser aus, den das Bozner Schwurgericht am Freitag ebenfalls zu einer Sicherungsverwahrung in der REMS verurteilt hatte (wir berichteten). Im Gegensatz zu Tolpeit wurde Oberhauser, der des Mordes an Barbara Rauch angeklagt war und dessen auch für schuldig befunden wurde, als nur teilweise zurechnungsfähig eingestuft. <BR /><BR />Das wirkte sich zwar auf das Strafmaß aus, nicht aber auf die Schuldfähigkeit an sich. Oberhauser muss also nach den 3 Jahren in der geschlossenen REMS, die ihm das Gericht auferlegt hat, damit er behandelt werden kann, noch für 26 Jahre ins Gefängnis. So sieht es zumindest das ergangene Urteil erster Instanz vor, gegen das Oberhauser aber noch berufen kann. Dass seine Verteidiger dies tun werden, ist wahrscheinlich. Sie wollen aber erst die Urteilsbegründung abwarten, diese soll in 90 Tagen vorliegen.<BR />