Laut dem Gutachten war Pifferi voll zurechnungsfähig, als sie ihre Tochter verhungern ließ, um Zeit mit ihrem Freund in Bergamo zu verbringen.<BR /><BR /> Es liegen laut den Experten keine kognitiven oder psychischen Störungen vor, die ihre Fähigkeit, zwischen richtig und falsch zu unterscheiden, beeinträchtigt hätten. Das Gutachten, erstellt von einem interdisziplinären Expertenteam – bestehend aus dem Psychiater Giacomo Francesco Filippini, der Neuropsychologin Nadia Bolognini von der Universität Bicocca und dem Spezialisten für Kinder- und Jugendpsychiatrie Stefano Benzoni – stützt damit das Urteil der ersten Instanz, mit dem Pifferi zu lebenslanger Haft verurteilt wurde. <BR /><BR />Die Untersuchung, die rund sechs Monate in der Haftanstalt von Vigevano andauerte, in der Pifferi inhaftiert ist, wurde mit zahlreichen Gesprächen und Tests durchgeführt. Dabei wurden auch Pifferis schulische und medizinische Unterlagen aus ihrer Kindheit analysiert. Zwar sei ein Entwicklungsproblem in der Kindheit festgestellt worden, doch habe dieses nach Ansicht der Gutachter keine relevanten Auswirkungen auf ihre kognitiven Fähigkeiten im Erwachsenenalter und somit auch nicht auf ihre Verantwortung für die Tat.<BR /><BR />Die Ergebnisse des Gutachtens sollen am 24. September in einer öffentlichen Anhörung vorgestellt und diskutiert werden. Neben der Staatsanwaltschaft, werden auch Pifferis Verteidigerin Alessia Pontenani, sowie der Anwalt der Nebenklage (in Vertretung der Mutter und Schwester der Angeklagten), Emanuele De Mitri, daran teilnehmen.<h3> Vorwurf: Gutachten manipuliert</h3>Parallel dazu könnte die Expertise auch Auswirkungen auf ein weiteres Verfahren haben – den sogenannten „Fall Pifferi-bis“. In diesem sind Pifferis frühere Anwältin, ein Sachverständiger sowie mehrere Psychologinnen aus dem Gefängnis San Vittore angeklagt. <BR /><BR />Ihnen wird vorgeworfen, gemeinsam ein Gutachten manipuliert zu haben, um Pifferi einen Intelligenzquotienten von 40 – entsprechend dem eines sechsjährigen Kindes – zu bescheinigen. Ziel soll es gewesen sein, eine Strafmilderung zu erreichen. Die Anklage lautet auf Fälschung und Begünstigung. Die Vorverhandlung ist am 11. September angesetzt, an dem Tag sollen auch die Beschuldigten vernommen werden.<BR /><BR />Das neue Gutachten bringt nun erneut Klarheit in den aufsehenerregenden Fall und stützt die Einschätzung, dass Alessia Pifferi bei vollem Bewusstsein und in voller Verantwortung handelte, als sie ihre kleine Tochter allein zu Haus zurückließ.<BR /><BR /> <a href="mailto:redaktion@stol.it" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Haben Sie einen Fehler gefunden? Geben Sie uns bitte Bescheid.</a>