Lionel ist sieben Jahre alt und mehrfach beeinträchtigt (u.a. schwer sehbehindert und schwerhörig). Das hat die Mutter bei der Anmeldung für die inklusive Gruppe mitgeteilt und mit der entsprechenden Funktionsdiagnose belegt. Auf Nachfrage, ob für ihren Sohn eine Eins-zu-eins-Betreuung gefunden werden konnte, bekam sie im Vorfeld einen positiven Bescheid.<BR /><BR /> Als sie Montag früh zum Treffpunkt kam, wurden ihr zwei Studentinnen vorgestellt, die sich bei der Betreuung von Lionel abwechseln sollten. „Doch als ich ihnen die Situation meines Sohnes schilderte und worauf zu achten ist, wich ihnen jede Farbe aus dem Gesicht und sie sagten mir gleich, sie wären hierfür nicht ausgebildet und hätten keinerlei Erfahrung und diese Verantwortung können sie nicht übernehmen“, erzählt die Mutter. <h3> Der erste und zugleich letzte Tag</h3>Eine andere Betreuerin meldete sich, die Aufgabe zu übernehmen – und der erste Tag in der Sommerbetreuung konnte starten. Doch für Lionel sollte es auch der letzte sein, denn um 21.30 Uhr bekam die Mutter einen Anruf der Koordinatorin. Sie teilte ihr mit, „dass mein Sohn diese Woche zu Hause bleiben muss, da keiner der Betreuer, auch nicht zu zweit, diese Aufgabe übernehmen möchte, da die Arbeit zu anstrengend sei und sie nicht die Verantwortung übernehmen möchten“.<BR /><BR />Unterhofer und ihr Mann sind beide berufstätig. Wie andere Eltern auch, sind sie auf ein Sommerbetreuungsangebot angewiesen. „Für ein Kind mit besonderen Bedürfnissen kommen ohnehin nicht viele Angebote in Frage“, erzählt Unterhofer. Doch dann auch noch das. Vorerst springen nun die Großeltern ein. <BR /><BR />Doch eine Eins-zu-eins-Betreuung ist auch für sie auf die Dauer schwer zu meistern. Nun macht sich die Mutter Vorwürfe, dass sie im Vorfeld nicht genauer nachgefragt hat, ob die Begleitperson(en) für ihren Sohn auch die fachlichen Kompetenzen dazu mitbringen. Sie hatte sich halt darauf verlassen. <h3> Ein Brief an die Landesregierung</h3>In einem Brief u.a. an die Landesräte Rosmarie Pamer und Philipp Achammer fragt sie daher: „Ich stelle mir hier wirklich die Frage, wie die Sommerbetreuung zukünftig aussehen soll? Kann es wirklich sein, dass sich nur Schüler und Studenten für diese Sommerbetreuung zur Verfügung stellen? Was ist mit den ausgebildeten Fachkräften und Lehrpersonen? Warum werden diese Personen nicht in die Sommerbetreuung einbezogen?“ <BR /><BR />Ja, was ist eigentlich mit den Integrationslehrkräften und insbesondere mit den Mitarbeitern für Integration, die unterm Schuljahr nur in Ausnahmefällen auf eine Vollzeitstelle kommen? In der Landesregierung, so teilt Landesrätin Rosmarie Pamer auf Nachfrage mit, liege ein Vorschlag auf dem Tisch, der das Problem lösen könnte: „Wir denken darüber nach, die Stellen auf Vollzeit aufzustocken, indem diese Fachkräfte auch für Nachmittags- und Sommerbetreuung für die Kinder mit Beeinträchtigung zum Einsatz kommen könnten. <h3> Finanzierung künftig über das Land</h3>Zudem erlaubt das neue Gesetz Landesangestellten nun auch Nebentätigkeiten. Auch diese Schiene wäre eine Lösung“, so Pamer. Die auch versichert: „Das Geld ist sicher nicht das Problem.“ Unabhängig von diesen beiden Lösungsmöglichkeiten will Pamer Fachpersonal für die Sommerbetreuung für Kinder mit Beeinträchtigung künftig zu 100 Prozent über das Land finanzieren. Derzeit bekommen die Anbieter der Sommerbetreuung für die zusätzlich notwendigen Begleitpersonen für Kinder mit besonderen Bedürfnissen eine Finanzierung von 85 Prozent. <BR /><BR />Für Lionel könnte aber dennoch noch alles gut werden. „Die Koordinatorin hat sich nun bemüht, für diese Woche eine andere Begleitperson zu finden, und wir werden es nochmals versuchen“, freut sich die Mutter.<BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1201869_image" /></div> <BR /><BR /><b>Nach der Erfahrung einer Mutter mit einem beeinträchtigten Kind stellt sich schon die Frage, wieso steht Fachpersonal, das unterm Schuljahr beklagt, zu wenig Stunden zu arbeiten, nicht z.B. für die Sommerbetreuung zur Verfügung? <BR /></b><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Philipp Achammer: Bislang waren Nebentätigkeiten für Landesangestellte nur eingeschränkt möglich. Mit dem jüngsten Omnibusgesetz haben wir die Nebenverdienstmöglichkeiten nun erweitert und eine Regelung gefunden, die deutlich mehr zulässt. Das könnte die Lage in Zukunft verbessern. <BR /><BR /><b>Wie steht es mit einer Stundenaufstockung durch den Arbeitgeber Land?<BR /></b><KeinAbsatz></KeinAbsatz>Achammer: Ein solcher Vorschlag liegt auf dem Tisch. Allerdings ist es rechtlich nicht so einfach, Landespersonal einem Dritten zur Verfügung zu stellen. Das ist noch zu lösen.