Wie der Bundesdeutsche zur Anzeige brachte, habe er im April 2023 sein Boot im Internet zum Verkauf angeboten. Gemeldet habe sich ein Italiener, der sich mit ihm am Meer treffen wollte, wo das Boot ankerte. Wenige Tage nach der gemeinsamen Besichtigung des Bootes habe der Italiener telefonisch seine Kaufabsicht bestätigt, vorab aber um eine „Gefallen“ ersucht: Er habe den Deutschen gebeten, ihm etliche 200 Euro-Geldscheine in kleinere Banknoten zu wechseln.<BR /><BR />Für den Umtausch von insgesamt 60.000 Euro trafen sich die Männer in einem Hotel in Bozen. Der Italiener gab dem Bundesdeutschen ein durchsichtiges Kuvert, das die 200 Euro-Scheine enthielt und erhielt dafür einen Umschlag mit 100 Euro-Banknoten. Unter dem Vorwand, das Geld zählen zu wollen, sei der Italiener nach draußen gegangen – und ward nie wieder gesehen. Schock für den Deutschen: Sein Umschlag habe nur 9 echte 200 Euro-Scheine enthalten, der Rest waren Faksimiles – er sei um 58.200 Euro betrogen worden. Der Bootsverkauf kam selbstredend auch nicht mehr zustande.<BR /><BR />Der Deutsche schlug sofort Alarm. Die Polizei fand heraus, dass das Auto, mit dem der Italiener weggefahren war, einer Frau gehörte, doch diese hatte nichts mit der Sache zu tun. Die Aufnahmen der Überwachungskamera des Hotels waren keine Hilfe: Zwar war das Treffen der Männer und der Austausch der Kuverts zu sehen, aber die Bildqualität war so schlecht, dass die Gesichter nicht zu erkennen waren.<BR /><BR /> Etwa 3 Wochen nach dem Vorfall meldete sich der Bundesdeutsche bei der Bozner Staatsanwaltschaft: Er sei im Internet durch Zufall auf das Foto eines Mannes gestoßen, in dem er den Betrüger erkannt haben wollte. Er habe ihn schließlich zweimal gesehen – bei der Besichtigung des Bootes und beim Treffen in Bozen. Der Betreffende – ein Mann aus Rom – war bereits erkennungsdienstlich erfasst und somit schnell identifiziert. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage. <BR /><BR />Alles schien klar – doch dann kam die unerwartete Wende, die einige Fragen aufwirft: Der Verteidiger des Römers legte nämlich das ärztliche Zeugnis aus einem Krankenhaus vor, in dem bescheinigt wird, dass sein Mandant dort nach einem Herzinfarkt eingeliefert war – und zwar bereits an dem Tag, an dem er sich nach Angaben des Deutschen mit ihm bei dessen Boot getroffen haben sollte. In Kürze obliegt es einem Richter am Bozner Landesgericht, zu entscheiden, ob sich der Römer wirklich des Betrugs schuldig gemacht hat oder ob eine Verwechslung vorliegen könnte.