Lag die Zahl der Einsätze der Berufsfeuerwehr im Jahr 2024 noch bei 2.741, so kletterte sie 2025 um über 40 Prozent auf 3.848. Dauerte die Grundausbildung einst sechs, so sind es mittlerweile neun Monate. Hinzu kommen im Schnitt 290 Fortbildungsstunden pro Kopf und Jahr, um die Einsatzfähigkeit in allen Bereichen sicherzustellen. <BR /><BR />„Trotzdem blieb das Gehalt der Feuerwehrleute seit langem gleich“, sagt Landesrätin Amhof. Seit 1997 gab es abgesehen von allgemeinen Inflationsanpassungen keine strukturelle Reallohnerhöhung mehr. Auch die Feuerwehrzulage ist seit 2009 unverändert. Die Turnuszulage liegt bei 98,41 Euro monatlich.<BR /><BR />„Mit dem neuen Vertrag wird rückwirkend ab 1. Jänner 2026 eine durchschnittliche Lohnerhöhung von rund elf Prozent erreicht“, erklärt Amhof. Zugleich wird die Dienstzulage für Feuerwehrleute, Brandmeister und Brandinspektoren der 5., 6. und 7. Funktionsebene je nach Rang auf 50, 55, 60 Prozent des Anfangsgehalts erhöht. Für die 9. Funktionsebene sind 35, 40 bzw. 45 Prozent vorgesehen. Dies ist ein Plus von 12 Prozent.<BR /><h3> Turnusdienstzulage steigt besonders stark</h3>Besonders stark steigt die Turnusdienstzulage – und zwar von 98,41 Euro auf 400 Euro im Monat. Damit wird der ganzjährige 24-Stunden-Dienst der Berufsfeuerwehr mehr anerkannt. Neu geregelt wird auch die geplante Mehrarbeit. Sind nicht alle Dienste abgedeckt, kann dem Personal mit Zustimmung geplante Mehrarbeit zugewiesen werden. <BR /><BR />Diese kann in 12-Stunden-Turnussen oder kleineren Stundenblöcken erfolgen und ist mit höchstens 264 Stunden pro Jahr begrenzt. Die Vergütung beträgt 28,98 Euro brutto pro Stunde für Personal der 5. Funktionsebene und 32,34 Euro brutto pro Stunde für das übrige Personal. Der Turnusplan muss mit einer Vorankündigung von mindestens 21 Tagen angepasst werden.<BR /><BR />„Damit schaffen wir ein Instrument, das Kommandanten wie Mitarbeitern dient: Dienste können besser geplant, Personallücken gezielter überbrückt und Freizeit wird vorhersehbarer“, so Amhof. Die geplante Mehrarbeit wird mit 28,98 Euro bzw. 32,34 Euro pro Stunde entlohnt.<h3> Neue Erschwerniszulage wird eingeführt</h3>Zusätzlich wird eine neue Erschwerniszulage eingeführt. Wird Personal ungeplant am arbeitsfreien Tag in den Dienst gerufen, steht ihm eine Pauschale von 78 Euro brutto zu; die Vergütung der tatsächlich geleisteten Überstunden kommt hinzu. <BR /><BR />„Besonders wichtig ist mir, auch dem Personalmangel entgegenzuwirken“, so Amhof. Über die acht tatsächlich freien Stellen wurden 19 Positionen ausgeschrieben, um nach Abschluss des neunmonatigen Ausbildungswettbewerbs frei werdende Stellen rascher zu besetzen und Überstunden abzubauen. Nach der Landesregierung muss der Vertrag zum Rechnungshof. „Dieser wird ihn im August genehmigen, sodass die Zahlung des neuen Gehalts sicher ab September erfolgt“, sagt Amhof .