Im Extremfall müsse auch Meldung an das Jugendgericht gemacht werden, sagt Bildungslandesrat Philipp Achammer. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />Das Bildungsassessorat hat versucht, sich einen Überblick über die Kinder zu machen, die nicht in den Regelkindergarten gehen bzw. deren Eltern das Recht auf Elternunterricht in Anspruch nehmen. „Im Kleinkindbereich gibt es schon seit Einführung der Impfpflicht mehrere private Initiativen“, sagt Achammer. Die Liste, die das Assessorat hat, ist nicht vollständig, aber es sind aufs Land verteilt mindestens 21 Orte, an denen sich die Eltern zusammengeschlossen haben und ihre Kinder so bis zum Erreichen des Schulalters betreuen. <BR /><BR />Vielerorts sind es Waldkindergärten oder Einrichtungen im Freien, wo die Kleinkindbetreuung erfolgt. Einige haben ein Netzwerk geknüpft, ein Teil von ihnen mit dem „Ilumina Circle“, welcher naturnahes Mensch-Sein propagiert. „Es liegt mir fern, das zu kommentieren, und werten will ich das noch weniger“, sagt Achammer. <BR /><BR />Eltern von Kindern, die sich gegen das Impfen entschieden haben, würden sie dann häufig in die Regelschule schicken und eben die Verwaltungsstrafe entrichten, die dafür fällig sei. <BR /><BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="643877_image" /></div> <BR /><BR />Stark ansteigen lassen hat hingegen die Maskenpflicht und die Testpflicht als Voraussetzung für den Präsenzunterricht die Zahl jener Kinder und Jugendlichen, die zu Hause die Schulbank drücken. Es sind 125, dazu kommen Schüler, die eine anerkannte, aber nicht öffentlichen Schulen gleichgestellte Schule besuchen. <BR /><BR />„Die Modelle sind unterschiedlich: Manche machen es selbst, manche haben sich zusammengeschlossen und jemanden eingestellt. Sicher ist aber, dass es ein hartes Geschäft ist, auch weil es oft mit höheren Kosten verbunden ist als der Besuch der öffentlichen Schule“, sagt Achammer. Zu sagen ist auch, dass Elternunterricht durchaus ernst zu nehmen ist. „Wir bewegen uns hier zwischen dem verfassungsrechtlichen Recht auf Elternunterricht und jenem für Kinder auf Bildung. Ob dieses Recht im Elternunterricht nicht beschnitten wird, überprüfen wir“, sagt Achammer. <BR /><BR /><BR /><b>Prüfung nach Schulende</b><BR /><BR /><BR />Gemacht wird diese Prüfung nach Schulende. „Wir müssen noch einige Details klären. Sicher ist aber eines: Die Prüfungen müssen gewährleistet werden“, sagt Achammer. Im Klartext bedeutet das, dass auch nicht Getestete das Schulgebäude betreten dürfen. „Mit Schulende fällt die Testpflicht, die im Landesgesetz vorgesehen wird, die lassen wir auslaufen - so wird es auch auf staatlicher Ebene gehandhabt“, sagt Achammer. <BR /><BR />Eine Hürde ist damit genommen, was bleibt, ist die Maskenpflicht. „Wir müssen noch genau sehen, wie wir damit umgehen, wenn sich jemand weigert, auch im Prüfungsmoment die Maske zu tragen. Theoretische Prüfungen könnten auch telematisch abgenommen werden, aber für praktische Prüfungen müssen wir einen Weg finden“, sagt er. Unter den Schülern im Elternunterricht befinden sich nämlich auch 2 Berufsschüler. Bis zu den Prüfungen wird sich auch dafür eine Lösung ergeben. <BR /><BR />Sind die Prüfungen einmal abgenommen, wird entschieden, ob dem Recht auf Bildung der Kinder entsprochen wurde oder nicht. „Mir ist bis jetzt noch kein Fall untergekommen, wo wir Meldung beim Jugendgericht machen mussten – das wäre der Extremfall“, sagt Achammer. Weil aber einige betroffene Eltern nicht nur nicht mit der Maskenpflicht, sondern auch mit dem öffentlichen Schulsystem einverstanden sind, sei mit Reibereien auf jeden Fall zu rechnen. Achammer geht davon aus, dass es im Herbst gleich weitergehen wird wie heuer. „Auch auf staatlicher Ebene sieht es derzeit so aus, als würden im neuen Schuljahr dieselben Corona-Regeln gelten wie derzeit. Lockerungen werden sich wohl erst im Laufe der Zeit ergeben“, prognostiziert Achammer.<BR />