<BR />Der Mann war nachts mit seinem Auto unterwegs, als sich in der Nähe des ersten Tunnels zwischen Montal und Zwischenwasser eine massive Mure löste. Wasser, Schlamm und Geröll rissen das Fahrzeug mit. Der Lenker blieb im Auto eingeschlossen und wurde von der Freiwilligen Feuerwehr geborgen. Nach der medizinischen Versorgung im Brunecker Krankenhaus stellte sich heraus, dass er unverletzt geblieben war.<BR /><BR />Mehr als 15.000 Kubikmeter Wasser und Schlamm ergossen sich damals auf die Staatsstraße. Die betroffene Zone war bereits im Gefahrenzonenplan der Gemeinde als Risikobereich ausgewiesen. Dennoch argumentierte das Land im anschließenden Gerichtsverfahren, es habe sich um ein unvorhersehbares Naturereignis gehandelt. Das Landesgericht Bozen folgte dieser Argumentation zunächst und wies die Schadenersatzklage ab.<h3> Behörde hätte alarmieren müssen</h3>In zweiter Instanz kam nun jedoch die Wende. Das Oberlandesgericht hielt fest, dass der Murabgang sehr wohl vorhersehbar gewesen sei. Ausschlaggebend seien mehrere Faktoren: die starke Hangneigung, die Einstufung des Gebiets als Gefahrenzone, bekannte unterirdische Wasseradern sowie außergewöhnlich starke Niederschläge, die bereits rund 20 Tage vor dem Unglück niedergegangen waren. <BR /><BR />All dies hätte nach Ansicht der Richter die zuständige Behörde alarmieren müssen. Besonders kritisch bewertete das Gericht die Schutzmaßnahmen. Die angebrachten Barrieren seien lediglich gegen Steinschlag ausgelegt und nicht geeignet gewesen, Schlammlawinen oder größere Geröllmassen aufzuhalten.<BR /><BR />Mit dem Urteil wurde nun vom Oberlandesgericht die Verantwortung des Landes festgestellt. Die Höhe des Schadenersatzes steht noch nicht fest. Der Fall wurde zur weiteren Behandlung an den zuständigen Richter zurückverwiesen.